»Ich habe einiges falsch gemacht« Schuhbeck legt im Prozess wegen Steuerhinterziehung Teilgeständnis ab

Starkoch Alfons Schuhbeck hat vor Gericht zugegeben, in einem seiner Restaurants die Einnahmen manipuliert zu haben. Wo das ganze Geld geblieben sei, könne er sich nicht erklären.
Alfons Schuhbeck droht eine Haftstrafe

Alfons Schuhbeck droht eine Haftstrafe

Foto: Sven Hoppe / dpa

Der wegen Steuerhinterziehung angeklagte Star-Koch Alfons Schuhbeck hat vor dem Landgericht München I ein weitgehendes Geständnis abgelegt. »Ich habe einiges falsch gemacht«, sagte er. »Ich habe mir, meinen Freunden und Bekannten und auch meinen Verteidigern bis zuletzt etwas vorgemacht, weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin.«

Er habe »die Möglichkeit zur Umsatzreduktion immer wieder benutzt und dadurch Gelder aus der Kasse entnommen«, sagte Schuhbeck über sein Restaurant Orlando. Im Restaurant Südtiroler Stuben habe er hingegen die Kasse nicht einmal bedienen können und könne sich nicht erklären, wie dort Geld verschwunden sei.

Steuerhinterziehung von mehr als 2,3 Millionen Euro

Er könne nicht ausschließen, dass dort aber ebenfalls Umsätze nicht angegeben worden seien. Schuhbeck räumte ein, dass er die steuerlichen Konsequenzen als Geschäftsführer auch für dieses Restaurant zu tragen habe.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 73-Jährigen vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 hinterzogen haben soll.

Dieses Tool habe es gegeben, bestätigte Schuhbeck. Die Angaben seines ehemaligen IT-Fachmanns, der seinen Chef zu Prozessbeginn in der vergangenen Woche schwer belastet hatte, seien »im Großen und Ganzen richtig«.

Wo das ganze Geld geblieben sei, könne er sich nicht erklären, sagte Schuhbeck. Er habe »vor allem finanzielle Löcher gestopft und meine Kinder in ihrer Ausbildung unterstützt«. Er habe ihnen das Studium ermöglichen wollen, das er selbst nicht habe absolvieren können.

Schuhbeck droht Haftstrafe

»Ich habe das Geld nicht für ein Luxusleben (...) verprasst«, so Schuhbeck. »Ich spiele auch nicht.« Auch »andere Laster« habe er nicht. »Ich habe keine ausländischen Konten oder sonst irgendwo etwas vergraben.«

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe aus dem Jahr 2012 droht schon ab einer Summe von einer Million Euro in der Regel eine Haftstrafe ohne Bewährung.

svs/dpa/AFP
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