Umstrittene Überwachung Gericht erlaubt ständige Mitarbeiterkontrolle bei Amazon in Winsen

Datenschützer wollten verhindern, dass Amazon automatisch die Daten von Mitarbeitern in einem Logistikzentrum erfasst. Doch nun hat ein Gericht die umstrittene Praxis erlaubt.
Gerichtsverhandlung in Winsen: »Wir haben erkannt, dass diese Steuerung erforderlich ist«

Gerichtsverhandlung in Winsen: »Wir haben erkannt, dass diese Steuerung erforderlich ist«

Foto: Daniel Bockwoldt / dpa

Das Verwaltungsgericht Hannover hat einer Amazon-Tochterfirma ein System zur permanenten Datenerfassung der Mitarbeitertätigkeiten erlaubt. »Wir haben erkannt, dass diese Steuerung erforderlich ist«, sagte die Vorsitzende Richterin Andrea Reccius nach einem Verhandlungstag in dem datenschutzrechtlichen Kontrollverfahren.

Der Zweck der Datenauswertung liege in der Steuerung der logistischen Abläufe, es würden keine persönlichen Eigenschaften überwacht. Sie sprach von einer schwierigen Aufgabe des Abwägens: »Wir hätten uns gewünscht, dass der Gesetzgeber tätig geworden wäre oder noch wird.« Die Verhandlung fand am Standort des Onlinehändlers in Winsen/Luhe im Landkreis Harburg statt.

Die Datenschutzbeauftragte des Landes hatte im Oktober 2020 das ununterbrochene Erheben von Mitarbeiterdaten per Scanner untersagt, dagegen hatte das Unternehmen geklagt. Zu einer einvernehmlichen Lösung waren die Parteien nicht bereit. Sie haben eine einmonatige Frist zur Einlegung von Rechtsmittels nach Zugang des vollständigen Urteils, das Gericht ließ die Berufung zu. Die nächsthöhere Instanz ist das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

Winsen ist eines von 20 großen Logistikzentren in Deutschland. Rund 1950 Mitarbeiter sind dort auf 64.000 Quadratmetern Fläche beschäftigt, die meisten arbeiten in einem Drei-Schichten-Modell. Nach Betriebsratsangaben verdienen die Beschäftigten bei der Abfertigung der Pakete den Mindestlohn.

mic/dpa

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