Drogerie-Pleite Zwei Jahre auf Bewährung für Anton Schlecker - Kinder müssen in Haft

Anton (l.) und Meike Schlecker vor der Urteilsverkündung
Foto: KOPATSC/ EPA-EFE/ REX/ ShutterstockDer Drogeriegründer Anton Schlecker ist vom Landgericht Stuttgart wegen Bankrotts zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Seine Kinder Lars und Meike wurden zu Haftstrafen von zwei Jahren und acht Monaten sowie zwei Jahren und neun Monaten verurteilt - unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Untreue und Beihilfe zum Bankrott.

Urteil gegen Anton Schlecker: Patriarch auf Bewährung, Kinder in Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft für Anton Schlecker gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass er als Eigentümer der gleichnamigen Drogeriekette in den Monaten vor der Pleite Vermögen in Millionenhöhe zugunsten seiner Familie beiseite geschafft hatte - Geld, das den Gläubigern am Ende fehlte. Sein Verteidiger hatte die Forderung als überzogen bezeichnet.
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Konkret listete die Staatsanwaltschaft gut 16 Millionen Euro an Schäden auf, für die Schlecker aus ihrer Sicht verantwortlich gemacht werden kann. Etwa zwei Drittel sind Verluste wegen mutmaßlich überhöhter Stundensätze, die das Mutterunternehmen Schlecker an die Logistik-Tochterfirma LDG zahlte, die den beiden Kindern gehörte. Den Rest soll der 73-Jährige aktiv verschoben und damit dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben.
Lars und Meike Schlecker warf die Anklage vor, noch kurz vor der Insolvenz im Januar 2012 sieben Millionen Euro als Gewinn der LDG an sich selbst ausgeschüttet zu haben - obwohl die Firma keinen Gewinn gemacht hatte.
Die einst größte deutsche Drogeriekette hatte im Januar 2012 nach jahrelangen Verlusten Insolvenz angemeldet. In dem Prozess ging es im Kern darum, wann Schlecker die drohende Pleite kommen sah. Von diesem Zeitpunkt an hätte er dem Unternehmen kein Geld mehr entziehen dürfen. Ein Verfahren gegen Schleckers Frau Christa war eingestellt worden.