Patentverletzungen Münchner Gericht weist Qualcomm-Klagen gegen Apple teilweise ab

Qualcomm und Apple streiten sich weltweit in mehreren Prozessen über Patentverletzungen. Dabei errang Apple einen Teilerfolg: Das Münchner Landgericht wies zwei Klagen des Chipherstellers zurück.
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Foto: Andrej Sokolow/ dpa

Das Landgericht München hat vier Patentklagen von Qualcomm gegen den iPhone-Hersteller Apple abgewiesen. Mit einer Suchfunktion früherer Betriebssysteme verletze Apple zumindest einen Teil der Software-Patente von Qualcomm nicht. Das verkündete der Vorsitzende Richter.

In der Verhandlung stritten die beiden Konzerne um die Suchfunktionen "Spotlight" sowie "Siri & Suchen". Qualcomm hatte geklagt, weil Apple damit aus seiner Sicht gegen vier seiner Patente verstieß.

Bei zwei dieser Patente wies der Vorsitzende Richter die Klage ab. Bei den beiden anderen gab er bekannt, dass weiter mündlich verhandelt werde. Eine vorläufige Einschätzung des Europäischen Patentamts müsse erst noch berücksichtigt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Prozesse vor mehreren Gerichten

Das Münchner Landgericht verhandelt schon seit einem Jahr über den Patentstreit zwischen Apple und Qualcomm. Die beiden US-Konzerne prozessieren auch in China, den USA und Großbritannien gegeneinander.

Apple wirft Qualcomm zu hohe Lizenzgebühren vor und rüstet inzwischen viele Smartphones mit Intel-Chips aus. Qualcomm verklagte Apple vor vielen Gerichten - in Deutschland nicht nur in München, sondern auch in Mannheim - mit dem Vorwurf der Patentverletzung. In Mannheim setzte sich zuletzt Apple durch.

Im Dezember hatte das Münchner Gericht Apple in einem anderen Verfahren den Verkauf der iPhone-Modellreihen 7, 8 und X in Deutschland verboten und Qualcomm Schadensersatz wegen Patentverletzung zugesprochen. Damals ging es um eine Qualcomm-Technik, die den Stromverbrauch des Smartphones besser anpasst und so die Akkulaufzeit verlängert. Apple legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein.

brt/dpa
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