Baumarkt Obi Kettensäge mit selbstgemachtem Sicherheitssiegel

Pünktlich zum Herbstbeginn greifen Deutschlands Gartenbesitzer zu schwerem Gerät: Häcksler, Laubsauger und Sägen sind im Einsatz. Falls aufgerüstet werden muss, geht's in den Baumarkt, die Waffenkammer des deutschen Hobbygärtners und Heimwerkers. Viele Geräte gibt es dort mitunter erstaunlich günstig. Gleich neben den Markenherstellern hängen die preiswerten Eigenmarken der Baumärkte. Und hier wie da verspricht eine Vielzahl verschiedener Prüfsiegel beste technische Qualität.
Als besonders glaubwürdig galt dabei bislang das GS-Zeichen. Es steht für "Geprüfte Sicherheit" und hat den Ruf des führenden Qualitätszeichens in Europa. Wenn unabhängige Prüfer wie der ein Produkt sicherheitstechnisch durchleuchtet und abgenickt haben, gibt es ein entsprechendes Zertifikat. Gegen eine Gebühr darf dann das GS-Zeichen auf das Produkt geklebt werden.
So zumindest die Theorie. Doch offenbar kann man sich das Siegel auch selbst drucken und sicherheitstechnisch heikles Gerät ohne Zertifikat bestücken: Bei Obi etwa gibt es Häcksler, Kettensägen, Vertikutierer und Elektrogrills der Eigenmarken Lux und Euromate. Die Produkte tragen das GS-Siegel des TÜV Rheinland, was die Prüfer aber schon seit geraumer Zeit verärgert.
Obis Juristen weisen die Vorwürfe zurück
Nun werfen sie der Baumarktkette "Prüfzeichenmissbrauch" vor. Seit 2009 habe Obi 23 Produkte zu Unrecht mit Siegeln beklebt. Trotz Unterlassungsgesuchen vertreibe das Unternehmen die Produkte jedoch bis heute "weiter unzulässig mit dem GS-Zeichen des TÜV Rheinland".
Die Heimwerkerkette wehrt ab. Prüfzeichenmissbrauch? Völlig unzutreffend. Leicht verschwurbelt erklären Obis Juristen ihre eigene Auslegung von Produktsicherheit - und weisen die Vorwürfe zurück: Hat etwa ein asiatischer Hersteller ein Hauptzertifikat für die Verwendung eines GS-Zeichens, brauche ein hiesiger Vertreiber wie Euromate keine Co-Lizenz mehr.
Johann Huber kann über diese Auslegung nur schmunzeln. Er ist Chef der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, quasi der Zertifizierer der Zertifizierer. Hauptzertifikat, Co-Lizenz? "Kenne ich nicht, steht auch nicht im Gesetz", sagt Huber. "Wer auf dem Typenschild oder der Verpackung steht, muss Inhaber des Zertifikats sein."
Die Konkurrenz im Prüfgeschäft ist groß
Das hat einen guten Grund: Nicht immer sind Geräte und Bedienungsanleitungen der in China im Akkord gefertigten Geräte identisch mit dem, was später als Obi-Marke im Regal liegt. Und in den Regalen der zum Imperium der Familie Haub (Tengelmann, Kik) gehörenden Märkte scheint inzwischen einiges durcheinander zu liegen: Rund tausend Lieferanten sind offenbar zu viel für das Qualitätsmanagement der Discounter-Kette. Trotz Artikelnummer und Baujahr können vom SPIEGEL abgefragte vermeintliche GS-Produkte wie Hobelmaschinen und Sägen "nicht zugeordnet" werden, heißt es.
Die Suche fällt Obi vor allem bei solchen Produkten schwer, denen der TÜV die GS-Verwendung untersagte. Wegen der Obi-Praxis verhängte das Kölner Gewerbeaufsichtsamt bereits ein Bußgeld gegen den Baumarkt.
Doch so pingelig, wie man in Deutschland gern glauben mag, scheinen auch die Kontrolleure nicht zu sein. Die Konkurrenz im Prüfgeschäft ist groß, und Kunden wie Obi mit seinen 560 Märkten verliert niemand gern.
Das GS-Siegel auf einer Kettensäge etwa bringt den Prüfern rund 5000 Euro Gebühr. So ließ sich der TÜV bei weiteren 80 Obi-Produkten nach eigenem Bekunden auf Nachzertifizierungen ein, ohne den Missbrauch zu bestrafen.
Fachleute sind machtlos
Wie machtlos die Fachleute sind, zeigt auch ein Besprechungsprotokoll zwischen TÜV- und Obi-Managern aus dem Frühjahr des vergangenen Jahres. 26-mal 25.000 Euro Vertragsstrafe hatten die TÜV-Rheinland-Manager bis dahin berechnet, bezahlt hat Obi (Jahresumsatz knapp sechs Milliarden Euro) keinen Cent.
Selbst mit dem Verkaufsstopp mangelhafter Geräte scheint es die Kette nicht eilig zu haben. Bei einer Astsäge etwa fehlte der Abrutschschutz, es drohten Schnittverletzungen. Die zuständige Fachabteilung der Bezirksregierung Köln war Obi zu Diensten, stufte das Verletzungsrisiko Ende 2009 als "niedrig" ein und ließ das Produkt abverkaufen. Vor wenigen Wochen war die Säge in den Märkten noch zu haben.
"Im Zweifelsfall", lässt Obi wissen, werde "immer im Interesse der Kundenzufriedenheit und Sicherheit entschieden." Doch intern scheint der Verbraucher nicht ganz so wichtig. Bei einigen Geräten mit Gefährdungspotential plädierten die Obi-Manager in internen Vorlagen: "Ware wird mit neuem Etikett (ohne GS) weiterverkauft."