Monsanto-Übernahme Deutsche Investoren klagen wegen Glyphosat gegen Bayer

Bayer-Zentrale in Leverkusen (Archivbild): folgenreiche Übernahme
Foto: Martin Meissner / picture allianceMit der Übernahme des langjährigen Glyphosat-Herstellers Monsanto erbte der Bayer-Konzern milliardenschwere Klagen vor US-Gerichten wegen womöglich verschleierter Gesundheitsrisiken. Jetzt gerät Bayer auch in Deutschland juristisch unter Druck. Wie das Magazin »Wirtschaftswoche« berichtet , wurden beim Landgericht Köln rund 320 Klagen gegen das Unternehmen eingereicht. Das Blatt berief sich auf Angaben der baden-württembergischen Anwaltskanzlei Tilp, die die Klägerinnen und Kläger betreue.
Bislang sah sich Bayer vor allem in den USA mit Schadensersatzforderungen von Menschen konfrontiert, die Krebserkrankungen auf den Kontakt mit dem glyphosathaltigen Präparat von Bayers US-Tochter Monsanto zurückführen. Die deutschen Kläger machen laut »Wirtschaftswoche« nun Kursverluste am Aktienmarkt geltend, die durch das Verschweigen der Prozessrisiken bei der Übernahme von Monsanto 2016 entstanden seien. Die Verjährungsfrist dafür war Ende 2021 abgelaufen.
Die Forderungen der Klägerinnen und Kläger summieren sich dem Bericht zufolge auf rund 2,2 Milliarden Euro. Unter ihnen seien sowohl Kleinaktionärinnen und -aktionäre als auch institutionelle Anleger. Infolge der Monsanto-Übernahme und mehrerer verlorener US-Gerichtsprozesse war der Wert der Bayer-Aktie um etwa die Hälfte gesunken.
Mitte Dezember hatte das Landgericht Köln entschieden, dass der Antrag der Kanzlei Tilp auf Einleitung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen Bayer im Bundesanzeiger veröffentlicht würde. Ob es nun tatsächlich zu einem entsprechenden Verfahren kommt, ist allerdings noch unsicher, hieß es in dem Bericht unter Berufung auf Rechtsexperten.
Bayer wies die Vorwürfe zurück. »Wir halten die Klagen wegen angeblich fehlerhafter Kapitalmarkt-Kommunikation im Zusammenhang mit der Monsanto-Akquisition für unbegründet«, erklärte der Dax-Konzern gegenüber der »Wirtschaftswoche«. Bayer habe die Gesetze eingehalten und sei seinen Veröffentlichungspflichten nachgekommen: »Wir werden uns in dem Verfahren dementsprechend verteidigen.«