Urteil im Rechtsstreit Eisbär Knut bleibt deutsche Marke

Im Frühjahr 2011 starb Eisbär Knut, in zahlreichen Merchandising-Artikeln lebt er jedoch weiter. Und weil das Andenken an den Publikumsliebling bare Münze wert ist, hat der Berliner Zoo die Marke Knut bis zum EU-Gericht verteidigt und jetzt gegen eine britische Firma gewonnen.
Eisbär Knut im März 2007: Markenstreit vor EU-Gericht ausgetragen

Eisbär Knut im März 2007: Markenstreit vor EU-Gericht ausgetragen

Foto: REUTERS

Luxemburg/Brüssel - Plüschtiere, Bücher, Spiele: Bei der Vermarktung des verstorbenen Eisbären Knut hat der Berliner Zoo einen Sieg vor dem EU-Gericht verbucht. Das britische Unternehmen Knut IP Management darf die Marke "Knut - der Eisbär" nicht nutzen, entschieden die Richter am Montag in Luxemburg (Rechtssache T-250/10).

Es bestehe Verwechslungsgefahr mit der Marke "Knud", die sich der Berliner Zoo schon frühzeitig gesichert hatte. Damit bestätigten sie eine Entscheidung des EU-Markenamtes.

Beide Marken enthalten den Vornamen Knud oder Knut, stellten die Richter fest. Verbraucher könnten die unterschiedliche Schreibweise leicht übersehen, die Namen seien zu ähnlich. Zudem sollten beide Marken vergleichbare Güter wie Sportartikel und Spielzeug bewerben.

Der im Dezember 2006 in Berlin geborene Knut war als knuddeliges Tierbaby rasch zum Medienliebling geworden. Nachdem seine Mutter den kleinen Eisbären verstoßen hatte, zog Tierpfleger Thomas Dörflein ihn mit der Flasche auf. Mehr als elf Millionen Besucher sahen Knut zu Lebzeiten.

Knut erlag im März 2011 einer Virusinfektion im Gehirn. Doch auch nach seinem Tod bleibt er seinen Anhängern im Gedächtnis: Die Bronzestatue "Knut - Der Träumer" erinnert im Zoo an den beliebten Bären, sein Präparat war jüngst im nationalen Naturkundemuseum der Niederlande in Leiden zu sehen. Gedenkmünzen und Schokoladenpackungen ziert das Tier gleichermaßen.

Auch nach dem Urteil des EU-Gerichts könnte der Rechtsstreit noch weitergehen. Die unterlegene britische Firma könnte den Fall vor die obere Kammer bringen, den Europäischen Gerichtshof.

nck/dpa/AFP
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