Blockierte Betriebsratswahl Gewerkschaft zeigt Restaurantkette Vapiano an

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hat Strafanzeige gegen die Restaurantkette Vapiano gestellt. Die Unternehmensleitung soll Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen wollten, massiv behindert haben. Zwei Mitarbeiter wurden laut einem Zeitungsbericht sogar entlassen.
Frische Pasta: Behinderte Betriebsratswahl bei der Restaurantkette Vapiano?

Frische Pasta: Behinderte Betriebsratswahl bei der Restaurantkette Vapiano?

Foto: ALBERT GEA/ REUTERS

Bochum - Weit mehr als 50 Restaurants hat Vapiano in ganz Deutschland, bisher keines davon mit einem Betriebsrat. Offenbar ist der Verzicht auf eine Arbeitnehmervertretung nicht ganz freiwillig: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat laut der Onlineausgabe der "Welt" am vergangenen Freitag bei der Staatsanwaltschaft Bochum Strafantrag gegen das Gastronomieunternehmen gestellt  - wegen massiver Behinderung von Betriebsratswahlen.

Dem Bericht zufolge wollten in einem Restaurant in Bochum drei Mitarbeiter im Januar einen Betriebsrat gründen. Ihren Angaben zufolge wurden sie dabei von der Unternehmensleitung stark behindert. Aus Gewerkschaftskreisen hieß es, Vapiano habe die drei Beschäftigten zunächst mit besseren Gehältern und Arbeitsbedingungen von ihrem Vorhaben abbringen wollen. Als diese ablehnten, soll es zu Einschüchterungsversuchen in der gesamten Bochumer Belegschaft gekommen sein. Am 31. Januar wurde der Wahlvorstand, der eine spätere Betriebsratswahl organisiert, dennoch gewählt.

Vapiano beantragte wenige Tage später den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht Bochum, der die Betriebsratswahl stoppen sollte, scheiterte jedoch damit. Einen Tag später kündigte Vapiano zwei Mitgliedern des inzwischen fünf Mitglieder umfassenden Wahlvorstands fristlos, darunter der Vorsitzenden. "Auch dem verbliebenem Wahlvorstand macht Vapiano das Leben extrem schwer", sagte ein Gewerkschafter Welt Online.

So habe das Unternehmen zwei Monate nach der Vorstandswahl weder Räumlichkeiten noch Sachmittel für seine Arbeit zur Verfügung gestellt bekommen. Weil das Vorgehen von Vapiano nach Ansicht der Gewerkschaft NGG und des Wahlvorstands den Straftatbestand der Behinderung der Betriebsratswahl erfüllt, stellen nun beide Strafantrag. Der Wahlvorstand des Vapiano-Betriebs Bochum reichte am vergangenen Donnerstag Klage ein, die NGG folgte einen Tag später.

Vapiano weist die Vorwürfe zurück. "Für Vapiano ist die Arbeit von Betriebsräten wichtig", teilte das Unternehmen Welt Online mit. "Und aus diesem Grunde werden wir uns nie gegen die Einrichtung eines Betriebsrates stellen." Allerdings sei das Wahlverfahren im Vapiano Bochum nicht ordnungsgemäß vor sich gegangen. Viele Mitarbeiter hätten nicht am Wahlvorgang teilnehmen können, obwohl sie sogar schriftlich dargelegt hätten, wie wichtig ihnen die Teilnahme sei. "Wäre dieser Vorgang nach dem Betriebsverfassungsgesetz abgelaufen, hätten wir keinerlei Veranlassung gesehen, etwas zu unternehmen", erklärte Vapiano.

Das Unternehmen betreibt weltweit mehr als hundert Restaurants, teils als Franchise-Geber, teils in Eigenregie. In den von Vapiano in Eigenregie betriebenen Restaurants in Deutschland gibt es bisher keinen Betriebsrat.

nck/AFP
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