BGH-Urteil
Deutsche Bank muss Schadensersatz wegen Zinswetten zahlen
Herbe Niederlage für die Deutsche Bank: Das Geldhaus muss rund eine halbe Million Euro Schadensersatz für spekulative Zinswetten zahlen. Es hat einen Kunden über die hohen Risiken einer Anlage nicht genügend aufgeklärt, entschied der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil.
Deutsche-Bank-Fassade in Frankfurt: Nur einer von etwa zwei Dutzend Fällen
Foto: DDP
Karlsruhe - Dieses Urteil hat Signalwirkung: Im Streit um riskante Zinswetten hat die Deutsche Bank
am Dienstag eine herbe Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Die Karlsruher Richter verurteilten Deutschlands größte Bank zur Zahlung von 540.000 Euro Schadensersatz an ein mittelständisches Unternehmen. Es hatte bei einem sogenannten Swap-Geschäft - einer Wette auf die Zinsentwicklung - mit der Bank einen großen Verlust erlitten.
Swap-Geschäfte beruhen auf der Differenz zwischen langfristigen und kurzfristigen Zinsen. Die Erwartung bei den Swaps war, dass die langfristigen Zinsen stärker steigen als die kurzfristigen. Doch der klagende Mittelständler hatte Pech. Im Jahr 2005 hatte er ein Swap-Geschäft mit der Deutschen Bank abgeschlossen - und war damit reingefallen, weil sich die Zinsen anders entwickelten als erhofft. Das Unternehmen fühlte sich falsch beraten und arglistig über Chancen und Risiken getäuscht.
Brisant dabei: Der konkrete Fall ist nur einer von etwa zwei Dutzend in dem Streit um Zinswetten. Die Deutsche Bank hat rund 200 Mittelständlern und Kommunen Zinsswaps verkauft, die sich in der negativ entwickelten. Der Gesamtschaden beträgt nach Schätzungen mehr als eine Milliarde Euro.
Erstmals verhandelte nun der BGH einen solchen Fall. Im Kern ging es um die Frage, ob die Deutsche Bank Kommunen und Mittelständler bei Swap-Geschäften genügend über die hohen Risiken aufgeklärt hat. Das Urteil legt nahe, dass die Bank dem nicht nachgekommen ist. Begründung: Die Bank habe ihre Beratungspflicht bereits dadurch verletzt, dass sie nicht bereits auf den zum Abschlusszeitpunkt für die Klägerin negativen Marktwert des Vertrages hingewiesen hat.
Die Richter beklagten dabei, dass die Bank einem schwerwiegenden Interessenkonflikt ausgesetzt gewesen sei - ohne darüber aufzuklären. Denn bei der Zinswette ist der Gewinn der einen Seite der spiegelbildliche Verlust der anderen Seite. So erwies sich für die Deutsche Bank als Partnerin der Zinswette der "Tausch" ("Swap") der Zinszahlungen nur dann als günstig, wenn der Kunde Verlust erleidet.