Urteil Heidelberger Hard Rock Cafe darf keine Souvenirs verkaufen

Hard Rock Cafe in Heidelberg: BGH verbietet Verkauf der beliebten T-Shirts
Foto: Uwe Anspach/ dpaHeidelberg - Das Heidelberger Hard Rock Cafe hat seinen Markenprozess vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verloren. Die Kneipe, die nicht zur bekannten Hard-Rock-Kette gehört, darf zwar ihren Namen weiter führen, muss aber auf den lukrativen Vertrieb ihrer Merchandising-Artikel verzichten.
Mit der Entscheidung korrigierte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe die Urteile der Vorinstanzen, in denen die Heidelberger noch auf ganzer Linie recht bekommen hatten. In einem weiteren Verfahren muss jetzt geklärt werden, wie viel Schadensersatz das Heidelberger Cafe an die internationale Gruppe zahlen muss.
Die Cafe-Kette wurde 1971 von zwei US-Amerikanern in London begründet. Inzwischen zählt die Kette in mehr als 50 Staaten rund 170 Lokale, darunter in Berlin, Hamburg, Köln und München. Das Heidelberger Cafée führte die Bezeichnung mindestens seit 1978.
Zum Konzept der weltweiten Kette gehören Rockmusik, Fastfood und an den Wänden ausgestellte Devotionalien von Rocklegenden wie eine Gitarre von Jimi Hendrix oder ein handgeschriebener Text von John Lennon. Wichtiger Geschäftszweig der Cafes ist der Verkauf von Souvenirs wie T-Shirts mit Firmenlogo und dem jeweiligen Städtenamen. Der ist den Heidelberger Cafe-Betreibern künftig verboten.
Aktenzeichen: I ZR 188/11