Zwangspause in Biblis RWE kann wegen Atom-Moratorium auf Millionen hoffen

Soll abgerissen werden: Das Atomkraftwerk Biblis in Hessen
Foto: Boris Roessler/ dpaDüsseldorf/Leipzig - Die vorübergehende Stillegung des hessischen Atomkraftwerks Biblis im Jahr 2011 war rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig teilte am Dienstag mit, die Beschwerden des Landes Hessen gegen ein gleichlautendes Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs (VGH) seien zurückgewiesen worden. Nun drohen Hessen Schadenersatzforderungen des Betreibers RWE . Dieser äußerte sich nicht zur Höhe, Branchenexperten gehen von einem niedrigen dreistelligen Millionenbetrag aus.
Nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima hatte Hessen auf Betreiben des Bundes angeordnet, dass die beiden Blöcke in Biblis vorübergehend abgeschaltet werden. Der VGH gab später einer Klage von RWE statt und warf Hessens Umweltministerium Versäumnisse bei der Umsetzung des Moratoriums vor. So sei RWE nicht angehört worden.
Die beiden Biblis-Blöcke wurden nach den drei Monaten wie sechs weitere Meiler dauerhaft vom Netz genommen. Seither laufen nur noch neun AKW, die bis 2022 schrittweise vom Netz gehen sollen. Als nächstes steht 2015 die Stilllegung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (Bayern) an.
Die anderen AKW-Betreiber Eon und Vattenfall hatten seinerzeit auf Klagen gegen das Moratorium von Bund und Ländern verzichtet - wohl auch, um mögliche Restchancen auf einen Fortbetrieb zu erhalten. Eon und RWE haben gegen die anschließende dauerhafte Stilllegung beim Bundesverfassungsgericht geklagt, der schwedische Konzern Vattenfall bei einem US-Schiedsgericht. Im schlimmsten Fall drohen Bund und Ländern Schadenersatzzahlungen in zweifacher Milliardenhöhe. Wann über die Klagen entschieden wird, ist derzeit noch unklar.
(Az. BVerwG 7 B 18.13)