Zweifel an Rechtmäßigkeit EU prüft Milliardenentschädigungen für Braunkohlekonzerne

4,35 Milliarden Euro Steuergeld sollen für den Ausstieg aus der Braunkohle an RWE und Leag fließen. Das könnte gegen EU-Recht verstoßen.
Kraftwerk Neurath (NRW): 2,6 Milliarden Euro Entschädigung soll RWE für den Ausstieg aus der Braunkohle bekommen

Kraftwerk Neurath (NRW): 2,6 Milliarden Euro Entschädigung soll RWE für den Ausstieg aus der Braunkohle bekommen

Foto: Federico Gambarini / dpa

Die EU-Kommission stellt die Milliardenentschädigungen für den Braunkohleausstieg in Deutschland auf den Prüfstand. Sie habe eine eingehende Untersuchung zu den geplanten Zahlungen von 4,35 Milliarden Euro an die Kraftwerksbetreiber RWE und Leag eingeleitet, teilte die Wettbewerbsbehörde mit . Demnach ist nicht sicher, ob die Gelder »auf das erforderliche Mindestmaß« beschränkt sind und zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Deutschland hatte nach langem Ringen im vergangenen Sommer den Weg für den schrittweisen Ausstieg aus der Kohle bis spätestens 2038 freigemacht. Bis zuletzt weiterlaufen sollen vor allem leistungsstarke Braunkohlekraftwerke; für Stilllegungen anderer Braunkohleanlagen bis Ende 2029 sollen die Kraftwerksbetreiber RWE und Leag mit insgesamt 4,35 Milliarden Euro vom Bund entschädigt werden. Dabei entfallen 2,6 Milliarden Euro auf die RWE-Anlagen im Rheinland und 1,75 Milliarden Euro auf die Leag-Anlagen in der Lausitz.

Der schrittweise Braunkohleausstieg trage zu dem EU-Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft bei, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Zum Schutz von Wettbewerbern müsse die Kommission aber sicherstellen, »dass der Ausgleich, der den Anlagenbetreibern für den vorzeitigen Ausstieg gewährt wird, auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt wird«. Dies könne nach bisher vorliegenden Informationen nicht »mit Sicherheit« bestätigt werden.

Die Kommission hat nach eigenen Angaben deshalb »Zweifel an der Vereinbarkeit der Maßnahme mit den EU‑Beihilfevorschriften«. Dies betrifft der Behörde zufolge zum Ersten die Berechnung des Ausgleichs für entgangene Gewinne.

Zweiter Punkt sind die Zahlungen für Folgekosten des Tagebaus. Laut Kommission sind zwar auch hier Entschädigungen denkbar. Brüssel zweifelt aber an den übermittelten Informationen zur Berechnungsgrundlage. Dies gelte insbesondere beim »für Leag zugrunde gelegten kontrafaktischen Szenario«.

Bereits kurz nach dem Entschädigungsbeschluss hatte das Freiburger Öko-Institut geschätzt, dass die Entschädigungen um bis zu zwei Milliarden Euro zu hoch ausfallen könnten.

Im November hatte die Kommission die Stilllegungszahlungen für deutsche Steinkohlekraftwerke genehmigt. Potenzielle Wettbewerbsverzerrungen durch die Zahlungen blieben demnach »auf das erforderliche Minimum beschränkt«.

fdi/AFP
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