Abschaltprämie für Braunkohle Stadtwerke prüfen Klage

Die Steuerzahler müssen bald 1,6 Milliarden Euro für eine Strom-Notreserve aus Kohlemeilern zahlen. Der Stadtwerkeverbund Trianel will nun dagegen klagen.
Kohlekraftwerk in Niedersachsen: Braucht es die Reserve?

Kohlekraftwerk in Niedersachsen: Braucht es die Reserve?

Foto: Julian Stratenschulte/ dpa

Die 1,6 Milliarden Euro schwere Ausstiegsprämie der Bundesregierung für alte Braunkraftwerke könnte bald das Europäische Gericht beschäftigen. Der Stadtwerkeverbund Trianel erwägt eine Klage, falls die EU-Kommission das umstrittene Gesetz genehmigt.

Die Bundesregierung will den Energieversorgern vier Jahre Geld dafür zahlen, dass sie acht Braunkohleblöcke in eine sogenannte Kapazitätsreserve überführen. Doch die Meiler sind aus Sicht von Trianel dafür gar nicht tauglich, da sie laut Gesetz erst nach elf Tagen einsatzbereit sein müssen.

Trianel sieht darin eine wettbewerbsrechtliche Verzerrung für seine Gaskraftwerke, die binnen Minuten einspringen können. Zudem sei die Braunkohleprämie nicht mit dem europäischen Emissionshandel vereinbar, weil sie plötzlich die Vermeidung von CO2-Ausstoß belohne, während die EU bislang eine Strafgebühr für Kohlendioxidemissionen erhebt. "Wir werden alle juristischen Optionen prüfen", sagt ein Trianel-Sprecher.

Hintergrund der Abschaltprämie ist eine Lücke im deutschen Klimaschutzversprechen. Nachdem Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit einer Strafabgabe für alte Braunkohlekraftwerke gescheitert war, will er nun mit der Abschaltprämie das Versprechen einhalten, den Kohlendioxidausstoß bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu mindern. Der Energiesektor müsste dafür insgesamt gut 22 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Experten bezweifeln, dass die acht Kohleblöcke, die nun eingemottet werden sollen, dafür ausreichen.

ssu
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten