Schutz kleiner Firmen Gesetz gegen Massenabmahnungen beschlossen

Oft reichte schon eine Lücke in einem Online-Rechtstext, um Opfer einer Massenabmahnung zu werden. Mit einem Gesetz will die Bundesregierung den Missbrauch von Abmahnungen jetzt verhindern.
Symbolbild

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Foto: Andrea Warnecke/ picture alliance / dpa

Der Missbrauch von Massenabmahnungen soll sich nicht mehr lohnen: Der Bundesrat hat einem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs zugestimmt. Dieses soll dem Geschäftsmodell Abmahnmissbrauch die Grundlage entziehen.

Vor allem Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen sollen mit dem Gesetz geschützt werden.

Das Gesetz versucht vor allem, Anreize zu senken: Bei Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet sollen Mitbewerber keine Kosten mehr erstattet bekommen. Dies gilt ebenso bei Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.

Sollte sich eine Abmahnung als ungerechtfertigt herausstellen oder nicht die erforderlichen Informationen enthalten, können Betroffene zudem verlangen, die Kosten erstattet zu bekommen. Wirtschaftsverbände müssen in einer Liste als qualifiziert geführt werden, um Ansprüche geltend zu machen.

Im Gesetz enthalten ist außerdem eine Reparaturklausel für "sichtbare formgebundene Autoersatzteile": Sie sind designrechtlich nicht mehr geschützt - und dürften damit günstiger werden.

"Systematische Suche nach Lücken in Rechtstexten"

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland begrüßt die Neuerungen. Grundsätzlich seien Abmahnungen ein legitimes Mittel gegen unlauteres Geschäftsgebaren, so der Verband. Doch bislang seien Abmahnungen allzu oft als "lukrative Einnahmequelle" missbraucht worden.

"Systematisch werden Onlineshops auf mögliche rechtliche Fehler oder Lücken in den Rechtstexten hin untersucht. Unter Verwendung von Standardschreiben, die aus vorgefertigten Textbausteinen generiert werden, kontaktieren die Abmahner ihre jeweiligen Gegner und verlangen entsprechende Gebühren und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung", so der Verband.

bah/dpa/AFP
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