Wettbewerbsverzerrung Check24 muss 15.000 Euro Strafe zahlen

Wer nicht hören will, muss fühlen. Bereits im vergangenen Jahr sollte das Vergleichsportal Check24 laut Gerichtsbeschluss eigene Interessen transparenter machen. Nun droht der Onlineplattform eine Geldstrafe.
Foto: Matthias Balk/ dpa

Im langjährigen Rechtsstreit zwischen Versicherungsvertretern und Check24 hat das Landgericht München ein Ordnungsgeld von 15.000 Euro gegen das Online-Portal verhängt. Damit erlegt das Gericht dem Unternehmen auf, die Besucher der Seite künftig früher als bisher zu informieren, dass Check24 als Online-Versicherungsmakler Provisionen erhält.

Eigenen Angaben zufolge ist Check24 die größte Online-Vergleichsplattform. Die Webseite bietet Preisvergleiche verschiedener Produktgruppen an - wie etwa Mietwagen, Strompreise oder eben Versicherungen.

Bei Check24 wird nun überlegt, ob das Unternehmen Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung einlegen soll: Der Beschluss werde intensiv geprüft, erklärte ein Sprecher.

Gestellt hatte den Antrag der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK), der Check24 unfairen Wettbewerb vorwirft und das Unternehmen deswegen schon vor Jahren verklagt hatte.

Das Münchner Oberlandesgericht hatte Check24 daraufhin bereits 2017 verordnet, die Besucher der Webseite aktiv auf die Maklertätigkeit und die dafür fälligen Provisionen hinzuweisen. Auch das Bundeskartellamt hatte im vergangenen Jahr Prüfungen von Vergleichsportalen im Netz eingeleitet.

Check24 baute nach dem Münchener Urteil zwar einen aktiven Hinweis auf der Webseite ein - allerdings nicht gleich zu Beginn eines Preisvergleichs. Die Versicherungskaufleute stellten daraufhin den Ordnungsmittelantrag. Das Vergleichsportal verletze nach wie vor "elementare Informationspflichten", warf BVK-Präsident Michael Heinz dem Unternehmen vor.

Check24 wiederum geht davon aus, dass sich auch die im BVK organisierten Makler an die Entscheidung halten und auf ihren Webseiten die Kunden frühzeitig aktiv über Provisionen informieren müssen.

ans/dpa-AFX
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