Automobilzulieferer Continental verbietet WhatsApp und Snapchat auf Diensthandys

Etwa 36.000 Mitarbeiter weltweit sind betroffen, ihnen untersagt der Autozulieferer Continental den Einsatz von beliebten Messenger-Apps. Der Grund: die neue Datenschutzverordnung.
Foto: Julian Stratenschulte/ picture alliance / dpa

Der Autozulieferer Continental untersagt den Mitarbeitern wegen Datenschutzbedenken von sofort an den Einsatz von Social-Media-Apps wie WhatsApp und Snapchat auf Diensthandys. Dies gelte im weltweiten Unternehmensnetzwerk und betreffe mehr als 36.000 Mobiltelefone, teilte Continental mit. Der Grund für das Verbot: Continental sorgt sich um Verstöße gegen die neue europäische Datenschutzgrundverordnung. Denn die Dienste greifen auf persönliche und damit potenziell vertrauliche Kontaktdaten im Adressbuch der Nutzer zu.

"Wir arbeiten an null Unfällen im Straßenverkehr und fordern daher eine solche 'Vision Zero' auch für den Datenverkehr", sagte Continental-Chef Elmar Degenhart. "Wir halten es nicht für akzeptabel, die Erfüllung von Gesetzen zum Datenschutz einseitig auf die Nutzer zu übertragen." Im Fall von WhatsApp und Snapchat kann laut Continental der Zugriff auf das Adressbuch nicht eingeschränkt werden - die entsprechenden Datenschutzrisiken wolle das Unternehmen nicht tragen. Auch sollten Beschäftigte und Geschäftspartner geschützt werden.

Am 25.Mai ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU in Kraft getreten. Die Verordnung soll Verbraucher besser schützen, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden wird deutlich strenger geregelt als bisher. Verbraucher müssen darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt - und dem zustimmen. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen.

Mitarbeiter müssen sich an die Vorschriften halten

Continental kritisierte, die Anwendungen wälzten die Verantwortung auf die Nutzer ab. Um der Verordnung zu folgen, müssten WhatsApp-Nutzer von jeder Person im Adressbuch einzeln die Zustimmung zum Teilen ihrer Daten mit den Diensten einholen. Dies sei im Alltag "nicht ausreichend zuverlässig und damit praktisch untauglich". Die Regelung zum Verbot der Messenger-Apps könne aber aufgehoben werden, wenn die Anbieter die unbedenkliche Nutzung "im Sinne des Datenschutzes schon in der Grundeinstellung" ermöglichten.

Bedenken dieser Art waren schon seit längerer Zeit angesprochen worden. WhatsApp löste das Problem zuletzt so: Nutzer bestätigen mit der Zustimmung zu den aktuellen Nutzungsbedingungen, dass sie die Kontaktinformationen "im Einklang mit geltenden Gesetzen" zur Verfügung stellen. Das kann man so verstehen, dass WhatsApp davon ausgeht, dass die Nutzer selbst die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten eingeholt haben.

Der hannoversche Arbeitsrechtler Max Wittig erklärte, es handele sich um eine unternehmerische Entscheidung Continentals, eine Firma könne festlegen, wie Diensthandys verwendet werden. Danach müssten die Arbeitnehmer sich richten - selbst dann, wenn etwa bestimmt würde, nur per Brief zu arbeiten.

hej/dpa-AFX
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