Kitas, Pflegeheime, Reha Bund rettet auch soziale Dienste - Insolvenzen abgewendet

Ambulante Altenpflege: Insolvenzwelle bei sozialen Diensten ist abgewendet
Foto: Christophe Gateau/ DPAAufatmen bei den Wohlfahrtsverbänden: Das Bundeskabinett hat in dem am Montag beschlossenen umfangreichen Rettungspaket auch die sozialen Dienstleister einbezogen. Für sie soll ein sogenannter Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand gelten - vereinfacht die Garantie, dass sie weiterhin Gelder wie zu normalen Zeiten erhalten, auch wenn sie aufgrund der Maßnahmen gegen die Corona-Epidemie gar nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten können.
Diese Maßnahme ist erst einmal bis Ende September befristet, kann aber bei Bedarf bis Jahresende verlängert werden. Anderenfalls hätte vielen Einrichtungen binnen Wochen die Insolvenz gedroht.
Im Gegenzug müssen sich die sozialen Dienste zum Einsatz bei der Bekämpfung der Corona-Epidemie und ihrer Folgen verpflichten. Das ist Voraussetzung dafür, dass die Gelder weiter fließen. Dazu sollen sie so weit wie möglich Arbeitskräfte, Räume und Sachmittel zur Verfügung stellen. Konkret geht es um Einrichtungen wie Kitas, Behindertenwerkstätten, Tagespflege oder Rehakliniken. Insgesamt beschäftigen die sozialen Dienste in Deutschland 1,9 Millionen Menschen.
Damit folgt das Bundesarbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) dem Vorschlag der Wohlfahrtsverbände selbst. Diese hatten am Wochenende einen Hilferuf veröffentlicht - und im Gegenzug jede Unterstützung in der Coronakrise zugesichert. "Selbstverständlich sind die Einrichtungen unter einem solchen Schutzschirm bereit, sich zu verpflichten, eventuell unterbeschäftigtes Personal im Sinne einer konzertierten Pandemieaktion einzusetzen - also etwa in Krankenhäusern, in ambulanter Pflege, aber auch in der Lebensmittelversorgung", sagt Caritas-Vorstandsfrau Eva Welskop-Deffaa dem SPIEGEL.
Geld unabhängig von tatsächlich erbrachten Leistungen
Dabei betonte Welskop-Deffaa, dass die sozialen Dienste nicht nur in ihren Fachgebieten, sondern auch an anderer Stelle mithelfen wollen. So könnte etwa ein Erzieher, der derzeit keine Kinder zu betreuen hat, beim Einräumen der Regale im Supermarkt helfen.
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Den sozialen Dienstleistern drohte wegen gesetzlicher Regelungen eine Insolvenzwelle, die in normalen Zeiten sicherstellen sollen, dass in diesem Bereich keine Gewinnmaximierung betrieben wird: So dürfen sie nur sehr eingeschränkt und für bestimmte Zwecke Geld auf die hohe Kante legen, etwa für die Altersversorgung ihrer Mitarbeiter.
Auf der anderen Seite werden sie nur für die Leistungen bezahlt, die sie tatsächlich erbringen. Wenn eine Tagespflege also in normalen Zeiten 20 ältere Menschen am Tag betreut, nun aber nur noch fünf betreuen kann, würde sie eigentlich rund drei Viertel der Einnahmen verlieren. Eine Rehaklinik, die nun vorsorglich Betten für die Versorgung von Corona-Patienten freiräumt, würde für diese Betten so lange kein Geld erhalten, bis sie auch wirklich von Corona-Patienten belegt werden.
Die nun von der Bundesregierung beschlossene Lösung stellt nun sicher, dass Länder, Kommunen oder Sozialversicherungen Zahlungen an die einzelnen Einrichtungen weiter wie in normalen Zeiten entrichten, unabhängig davon, welche konkreten Leistungen erbracht werden. Dazu werden die Leistungsträger einerseits verpflichtet, anderseits aber auch erst berechtigt - die bisherige Gesetzeslage hätte ihnen ein solches Vorgehen auch bei gutem Willen nicht erlaubt.