Betriebliches Angebot Bundeskabinett billigt Testpflicht in Unternehmen

Unternehmen in Deutschland müssen ihren Beschäftigten nach einem Kabinettsbeschluss verpflichtend Coronatests anbieten. Eine Pflicht, sich auch testen zu lassen, gibt es für Arbeitnehmer allerdings nicht.
Corona-Schnelltest: »Betriebsschließungen vermeiden«

Corona-Schnelltest: »Betriebsschließungen vermeiden«

Foto: Karl-Josef Hildenbrand / dpa

Der Widerstand der Wirtschaft hat nichts genützt: Das Bundeskabinett hat eine Verpflichtung für Firmen beschlossen, ein Angebot an Coronatests bereitzustellen. Die Pläne sehen vor, dass Unternehmen in Deutschland ihren Beschäftigten verpflichtend Coronatests anbieten, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten.

»Im Grundsatz müssen Betriebe ihren Beschäftigten einmal pro Woche ein Testangebot machen. Nur ausnahmsweise darf die Verpflichtung zwei Tests pro Woche umfassen«, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Es handelt sich bei dem Beschluss lediglich um eine Angebotspflicht, eine Testpflicht für Arbeitnehmer gibt es nicht. Auch eine Dokumentationspflicht soll es nicht geben.

Lange hatte sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gegen einen solchen Beschluss gesträubt und auf die Freiwilligkeit von Unternehmen gesetzt. Erst zuletzt gab er seinen Widerstand auf.

Die Änderungen treten nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums voraussichtlich Mitte kommender Woche in Kraft. Damit komme nun »eine Pflicht für Betriebe, Tests anzubieten. So können wir Infektionsketten verhindern, Gesundheit schützen und letztlich Betriebsschließungen vermeiden«, begründete Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Neuregelung. »Diese neue Pflicht ist nötig geworden, damit wirklich alle Beschäftigten im Betrieb ein Testangebot erhalten.« Zu viele hätten bislang keine Testmöglichkeiten im Betrieb zur Verfügung gestellt bekommen. Der Minister sprach von rund 40 Prozent.

Homeoffice-Pflicht bis Ende Juni verlängert

Da das Infektionsgeschehen weiter besorgniserregend sei, kündigte Heil zudem an, die bestehende Corona-Arbeitsschutz-Verordnung samt Homeoffice-Pflicht bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern, für Tätigkeiten vor Ort gelten zudem weiter Vorgaben zu Abstand, Lüften und Maskentragen. »Wer im Homeoffice arbeiten kann, muss das von seinem Arbeitgeber ermöglicht bekommen«, sagte Heil. »So reduzieren wir das Ansteckungsrisiko unterwegs und durch Kolleginnen und Kollegen.«

Für viele Unternehmen ändert sich mit einer solchen Angebotspflicht aus Sicht des Wirtschaftsministeriums nicht viel. Nach Angaben des Ministeriums bieten inzwischen rund 70 Prozent der Unternehmen ihren Beschäftigten wöchentliche Testmöglichkeiten an, weitere Angebote kämen hinzu. Das belegten auch die Befragungen der Bundesregierung aus der vergangenen Woche. Mitte März waren es noch rund 35 Prozent.

Die Kosten für die Tests müssen die Arbeitgeber tragen. Rufe aus der Wirtschaft, für die Tests aufzukommen, hatte zuvor bereits Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zurückgewiesen.

apr/mad/dpa
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