Henrik Müller

Deutschland und der Euro Nach dem Virus die Inflation?

Henrik Müller
Eine Kolumne von Henrik Müller
Während am Horizont die Gefahr steigender Inflationsraten aufzieht, beschädigt das Bundesverfassungsgericht die EZB. Eine absurde Entwicklung – Europa befindet sich auf Crashkurs.
Einkaufspassage in Mailand: Rezession und Pleitewelle

Einkaufspassage in Mailand: Rezession und Pleitewelle

Foto: MIGUEL MEDINA/ AFP

Bevor der Euro gegründet wurde, stellte Deutschland zwei zentrale Bedingungen: Die neue Zentralbank müsste unabhängig sein. Und sie müsste auf das Ziel der Preisstabilität festgelegt werden. Nur unter diesen Voraussetzungen komme eine Aufgabe der D-Mark in Betracht.

So geschah es. 1992 unterzeichneten Europas Staats- und Regierungschefs den Maastricht-Vertrag, dem sie eine Satzung für die neue Zentralbank hinzufügten, die beide Bedingungen detailliert ausführt.

Doch nun passiert etwas Bemerkenswertes: Ein deutsches Staatsorgan, das Bundesverfassungsgericht, greift die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) an. Gleichzeitig zieht am Horizont hinter der Coronakrise die Gefahr einer ausgedehnten Inflation auf. Das Zusammentreffen dieser beiden Entwicklungen ist besorgniserregend, um es vorsichtig auszudrücken.

Einmal Globalisierung und zurück

Beginnen wir mit den Inflationsgefahren. Momentan mag das Szenario steigender Preisniveaus abwegig erscheinen. Die gemessenen Inflationsraten sind niedrig (Dienstag und Donnerstag gibt’s neue Zahlen dazu aus China und aus Deutschland). Öl ist so billig wie seit Jahrzehnten nicht. Überhaupt, die Weltwirtschaft durchleidet die schwerste Rezession seit Ende des Zweiten Weltkriegs (Freitag kommen neue Daten zur Wirtschaftsleistung). Steigende Arbeitslosenzahlen, Firmenpleiten und große allgemeine Verunsicherung drücken auf die Nachfrage. All das spricht eher für einen allgemeinen Preisverfall (Deflation) als für Inflation.

Doch zugleich verändern sich die Strukturen der Weltwirtschaft. Der Trend zur De-Globalisierung ist unübersehbar. Angesichts der neuen Risikosensibilität werden internationale Lieferketten gelöst: Konzerne wägen längerfristige Versorgungssicherheit gegen Kostenvorteile ab. Regierungen agieren zunehmend protektionistisch. Das Verhältnis der beiden Supermächte USA und China verschlechtert sich gravierend: Die Gefahr eines ausgewachsenen Handelskriegs ist längst nicht vom Tisch, sondern wird durch die Coronakrise noch verschärft. Die internationale Mobilität von Personen ist massiv eingeschränkt, und so könnte es für lange Zeit bleiben.

Insgesamt wird der Austausch von Waren, Menschen und Kapital absehbar schwieriger. Die Globalisierung wird zurückgedreht, zumindest ein Stück weit.

Derart veränderte Marktbedingungen haben Auswirkungen auf die Preisdynamik. Die Globalisierung brachte ein schier unerschöpfliches weltweites Angebot mit sich. Eine De-Globalisierung lässt den Zugriff auf dieses Angebot schrumpfen. Und das kann unangenehme makroökonomische Folgen haben.

Als mahnendes Beispiel gelten die Ölschocks der Siebzigerjahre. Auch damals bemühten sich Notenbanken und Regierungen, mit reichlicher Geldversorgung und allerlei Ausgabenprogrammen die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen. Doch statt der erhofften Wohlstandszuwächse produzierten sie Preissteigerungen, weil die staatlich geschürte Nachfrage auf eingeschränkte Bedingungen auf der Angebotsseite stieß. Die Ära der großen Inflation begann, die in einigen Ländern bis in die Neunzigerjahre andauerte.

Dass Inflation seit Jahren kein Thema mehr ist, liegt insbesondere an der Globalisierung. Ein schier endloses weltweites Angebot hält die Güterpreise niedrig. Eine De-Globalisierung hätte den gegenteiligen Effekt.

Party like it’s 1974

Dazu kommen zwei weitere potenziell preissteigernde Entwicklungen: Durch die aktuelle Rezession und die bevorstehende Pleitewelle werden größere Unternehmen absehbar noch größer, auch weil staatliche Hilfsprogramme zuvörderst großen Firmen zugutekommen. Eine Folge: Die Wettbewerbsintensität nimmt ab, die Konzentration zu - und damit die Preissetzungsmacht der überlebenden Konzerne.

Auch die Demografie wirkt sich auf die Angebotsseite der Volkswirtschaft aus: Die Alterung der westlichen Gesellschaften wird in diesem Jahrzehnt zu einem Schrumpfen der Bevölkerungen im erwerbsfähigen Alter führen. Wenn auf Dauer weniger Zuwanderer aus dem Ausland die Lücken schließen, verschärft sich der Trend zur chronischen Arbeitskräfteknappheit zusätzlich. Die Ära der Billiglöhne wäre dann endgültig vorbei.

Zusammengenommen wirken De-Globalisierung, Konzentration und Demografie in dieselbe Richtung: Sie dämpfen die Zuwächse des gesamtwirtschaftlichen Angebots und eröffnen damit Spielräume für Preis-, Lohn- und Kostensteigerungen. Treffen diese veränderten Bedingungen auf eine künstlich angefachte Nachfrage, dann kann daraus eine Inflationsdynamik erwachsen, ähnlich wie in den Siebzigerjahren.

In der Zeit nach der Coronakrise wird es deshalb darauf ankommen, etwaigen Inflationsgefahren entschieden zu begegnen. Die Geldschwemme, die sich momentan berechtigterweise über die Märkte ergießt, um ein Abgleiten in eine schlimme Depression zu verhindern, kann in der neuen Normalität der Nach-Corona-Welt einen bislang kaum vorstellbaren Preisdruck auslösen. Gerade dann braucht es unabhängige und respektierte Notenbanken, die einer inflationären Eigendynamik glaubwürdig entgegentreten können.

Damit sind wir beim Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ausgerechnet das oberste deutsche Gericht stellt nun die Unabhängigkeit der EZB faktisch in Frage. Eine historische Paradoxie sondergleichen.

Die Sache mit der Unabhängigkeit

Auf deutschen Druck hin einigten sich einst die Euro-Mitgliedstaaten darauf, dass die Europäische Zentralbank (EZB) keinerlei "Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen" darf. Gleiches gilt für die nationalen Notenbanken, darunter die Deutsche Bundesbank, die seit Beginn des Euro-Zeitalters mit der EZB unter einem Dach zusammenarbeiten. So steht es in Artikel 7 der Satzung  der Zentralbank. An gleicher Stelle verpflichten sich die EU und die Mitgliedstaaten übrigens auch darauf, die EZB und die nationalen Euro-Notenbanken ungestört ihre Arbeit tun zu lassen.

Die Satzung schreibt für die EZB ein einziges "vorrangiges Ziel" fest, nämlich die "Preisstabilität zu gewährleisten" (Artikel 2). Bei niedriger Inflation soll sie nebenher auch noch "die allgemeine Wirtschaftspolitik der Union" unterstützen, das "reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme fördern" und dazu beitragen, die "Stabilität des Finanzsystems" zu gewährleisten.

Das klingt alles glasklar. Kaum eine Notenbank auf der Welt genießt ein so großes Maß an verbriefter Unabhängigkeit. Formal ist die EZB frei von politischen Weisungen, frei in der Wahl ihrer geldpolitischen Instrumente. Sie darf sogar selbst festlegen, was genau unter dem Ziel der "Preisstabilität" zu verstehen ist. Explizit verboten ist ihr lediglich die direkte Finanzierung von Staaten.

Kommt es zu juristischen Streitigkeiten, sind keineswegs Gerichte einzelner Mitgliedstaaten für EZB-Sachen zuständig, sondern der Europäische Gerichtshof (Artikel 35). Auch das trägt zur Unabhängigkeit der Notenbank bei.

Doch nun stellt ein deutsches Staatsorgan diese umfassende Unabhängigkeit in Frage.

Ein abenteuerliches Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat in der abgelaufenen Woche geurteilt , das seit 2015 laufende Anleihekaufprogramm sei teilweise verfassungswidrig. Und zwar nicht etwa weil es sich um unerlaubte Staatsfinanzierung handele, sondern weil die EZB aus Sicht des Gerichts die Nebenwirkungen ihrer Anleihekäufe (etwa: niedrige Sparzinsen, schwierige Altersvorsorge, steigende Immobilienpreise) nicht ausreichend abgewogen und dargelegt hat.

Damit, sagen die Karlsruher Richter, überschreite die EZB ihre vertraglich eingegrenzten Kompetenzen. Bundesregierung und Bundestag müssen nun von der EZB eine "Verhältnismäßigkeitsprüfung" verlangen "oder auf sonstige Weise für die Wiederherstellung vertragskonformer Zustände sorgen". Im Zweifel müsste sich die Bundesbank aus dem EZB-Programm zurückziehen und womöglich gar ihre bisher aufgekauften Anleihen wieder abstoßen, wie die Richter ganz am Ende der Urteilsbegründung auf Seite 109 darlegen. Das System europäischer Zentralbanken, das seit mehr als zwei Jahrzehnten das Geld im Euroraum unter Führung der EZB managt, würde gesprengt.

Es ist ein abenteuerliches Urteil. Zum einen legt es die Axt an die europäische Rechtsordnung. Das Verfassungsgericht setzt sich über eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der gleichen Sache hinweg und watscht die Luxemburger Richter auch noch brüsk ab ("nicht mehr nachvollziehbar", "objektiv willkürlich"). Damit liefert das oberste deutsche Gericht eine Vorlage für andere Länder, EuGH-Urteile mit Verweis auf die jeweilige nationale Verfassung zu missachten. Erste Reaktionen aus Polen und Ungarn , die mit der EU in Fragen demokratischer Grundwerte im Clinch liegen, fielen entsprechend positiv aus. Der Bielefelder Europarechtler Franz Mayer warnt bereits vor einem "Richterfaustrecht ". Sogar der EuGH, ungewöhnlich genug, wehrt sich öffentlich  gegen die Übergriffe aus Karlsruhe.  

Zum anderen stellt der Spruch des Verfassungsgerichts einen massiven Angriff auf die Unabhängigkeit der EZB dar. Der Job der Notenbanker war bislang schon schwierig genug. Ob Finanz-, Euro- und Coronakrise - stets stand die Zentralbank als Retter der ersten Zuflucht bereit, wenn die Regierungen sich wieder mal nicht einigen konnten.

Natürlich hat die EZB unter ihrem früheren Präsidenten Mario Draghi nicht unbedingt alles richtig gemacht. Wie auch? Notenbanken, gerade wenn sie in Situationen großer Unsicherheit entscheiden müssen, machen Fehler. Das ist unausweichlich. Dafür müssen sie sich rechtfertigen. Wissenschaftler, Politiker, Journalisten, die Bürger insgesamt, können und dürfen kritisieren – Unabhängigkeit heißt nicht Unfehlbarkeit.

Aber dass die EZB leichtfertig gehandelt und die Folgen ihres Handelns nicht abgewogen haben soll, ist, um die Worte des Urteils gegen das Gericht selbst zu wenden, "nicht mehr nachvollziehbar" und "objektiv willkürlich". Ein Blick in die lange Reihe der Zentralbank-Publikationen inklusive der Berichte zur Finanzstabilität im Euroraum genügt.

Ein Drahtseilakt ohne Sicherheitsnetz

Schlimmer noch: Bundesregierung und Bundestag werden vom Verfassungsgericht nicht nur ermächtigt, sondern geradezu gezwungen, der EZB Vorgaben zu machen. Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Verständnis ist das Urteil eine Aufforderung zum Bruch europäischer Verträge. Wie gesagt, in Artikel 7 der Satzung hat sich die Bundesrepublik mit ihren Staatsorganen verpflichtet, der Notenbank keine "Weisungen" zu erteilen. Wenn Deutschland sich nun dieses Recht herausnimmt, warum sollten andere Mitgliedstaaten dann künftig nicht ähnlich handeln, und zwar womöglich aus ganz anderen Motiven?

Sollte Inflation nach der Krise wieder ein Thema werden – wofür die Faktoren De-Globalisierung, Konzentration und Demografie sprechen (siehe oben) –, gerät die EZB in eine extrem ungemütliche Position. Dann haben es die Notenbanker nämlich mit widerstreitenden Zielen zu tun: Einerseits sollen sie "vorrangig" die Inflationsraten unter 2 Prozent halten. Andererseits sind viele Euro-Länder hochverschuldet, nicht zuletzt wegen der Coronakrise. Steigende Zinsen und eine Rückführung der Anleihekaufprogramme könnten diese Volkswirtschaften an den Rand der Pleite bringen – und damit das (untergeordnete) Ziel der "Stabilität des Finanzsystems" gefährden.

Seit Bestehen des Euro wurde die Inflation im Euroraum durch die Globalisierung im Zaum gehalten. Selbst wenn die EZB viel Geld in die Wirtschaft pumpte, stiegen Preise und Löhne kaum auf breiter Front. Nun beginnt eine neue Phase, die viel schwieriger wird. Notenbanking unter den Post-Corona-Bedingungen wird ein Drahtseilakt ohne Sicherheitsnetz.

Der politische Druck auf die EZB wird immens sein. Nach dem Motto: Lasst die Inflation laufen und helft uns dadurch beim Schuldenabbau! Eine unabhängige Notenbank kann solche Angriffe abwehren. Die EZB aber, die nun durch das Verfassungsgericht des größten Mitgliedsstaates kompromittiert ist, wird es schwerer haben, sich durchzusetzen.

Die wichtigsten Wirtschaftstermine der bevorstehenden Woche

Brüssel - Nach dem Brexit – Die EU und Großbritannien verhandeln weiter über ihre Beziehungen nach dem Ende der Übergangsphase ab 2021.

Berichtssaison I – Geschäftszahlen von Henkel, K+S, Nordex, Under Armour.

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