Schleppende Ticketerstattung Verbraucherzentrale wirft Airlines Rechtsbruch vor

Kunden haben in der Corona-Pandemie grundsätzlich einen Anspruch auf die Erstattung von stornierten Flugreisen. Doch die Auszahlung zieht sich meist hin - zum Ärger von Kunden und Verbraucherschützern.
Flughafen in München (Archivbild): Beschwerden von Verbrauchern, die keine Auskünfte erhalten

Flughafen in München (Archivbild): Beschwerden von Verbrauchern, die keine Auskünfte erhalten

Foto: Matthias Balk/ DPA

Zahlreiche Menschen können wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant mit dem Flugzeug reisen - und sind der Verbraucherzentrale Hessen zufolge häufig frustriert: Denn die Fluggesellschaften verzögerten seit geraumer Zeit die Erstattung stornierter Tickets, berichtete der Verband. In der Zentrale häuften sich die Beschwerden von Verbrauchern, die keine Auskünfte erhielten und hingehalten würden.

"Wir beobachten aktuell einen systematischen Rechtsbruch quer durch die Luftverkehrsbranche", sagte Verbraucher-Anwalt Peter Lassek einer Mitteilung zufolge . "Eine Rückzahlung bieten Airlines entweder gar nicht oder nur sehr versteckt als eine von vielen Möglichkeiten an, wie etwa Umbuchung oder Gutschein."

Kunden, die auf ihren Zahlungsanspruch bestehen, bräuchten einen langen Atem. Lassek sagte, das sei "besonders unverständlich, wenn Unternehmen gleichzeitig massive staatliche Unterstützung erhalten".

Rückzahlung schriftlich und mit Frist einfordern

Die Zentrale rät betroffenen Verbrauchern, die Rückzahlung schriftlich und mit einer zweiwöchigen Frist einzufordern. "Reagiert die Airline gar nicht, haben Sie die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahn- oder Klageverfahren zu führen, wobei man allerdings immer auch das Kosten- und Insolvenzrisiko im Blick behalten sollte. Eine Strafanzeige wird jedenfalls keine schnellere Rückerstattung bewirken", sagte Lassek.

In Folge der Corona-Pandemie ist der Luftverkehr nahezu vollständig zusammengebrochen, und Tausende Flüge wurden storniert. Grundsätzlich müssen die Gesellschaften den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen erstatten.

Lufthansa und andere Gesellschaften hatten hingegen zunächst darauf gesetzt, die Kunden mit Gutscheinen abzufinden. Dies scheiterte aber an der EU-Kommission. In den vergangenen Tagen hatte Lufthansa die Verzögerungen bei der Rückzahlung mit der Vielzahl von Fällen begründet. Beim Frankfurter Amtsgericht sind bisher nur vereinzelt Klagen eingegangen.

kko/dpa
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