Wut über Arbeitgeber
Gewerkschaft fordert Strafen für Homeoffice-Verweigerer
Der DGB plädiert für Kontrollen, um Firmen zu überführen, die Mitarbeitern Arbeit von zu Hause verwehren. Der Beamtenbund klagt, viele Verwaltungsmitarbeiter würden ja gern dem Büro fern bleiben – doch es mangele an Laptops.
Die Gewerkschaften fordern vom Staat einen viel härteren Umgang mit Firmen, die Mitarbeitern die Arbeit von zu Hause verwehren. Nötig seien gezielte Kontrollen – und gegebenenfalls Sanktionen bei Nichteinhaltung. DGB-Chef Reiner Hoffmann sagte der »Neuen Osnabrücker Zeitung«, es sei ein Problem, »dass es nicht ausreichend Personal gibt, um die Einhaltung der Homeoffice-Regeln und des Arbeitsschutzes zu kontrollieren«. Im Kampf gegen die Pandemie seien bei erheblichen Verstößen gegen Arbeitsschutz- und Homeoffice-Regeln spürbare Sanktionen nötig. Arbeitgeber, die nicht willig seien, der Lage entsprechend mitzumachen, würden sich dann dreimal überlegen, ob sie Strafen wirklich in Kauf nehmen wollten.
Auch die Gewerkschaft Ver.di forderte Arbeitgeber auf, die angeordneten Maßnahmen verantwortungsvoll umzusetzen – und die Behörden, die Einhaltung auch zu überprüfen: »Die Aufsichtsbehörden müssen die Einhaltung der Vorgaben kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden«, sagte Dagmar König, Mitglied im Ver.di-Bundesvorstand, am Donnerstag.
Unternehmen in Deutschland sollen zumindest vorübergehend über eine neue Verordnung dazu angehalten werden, Beschäftigten in der Pandemie mehr Homeoffice anzubieten. Eine entsprechende »Corona-Arbeitsschutzverordnung« hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch dem Kabinett vorgelegt. Sein Ministerium spricht in den Erläuterungen zu der Verordnung von einer »Pflicht«, Homeoffice anzubieten, »soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist«.
Beamtenbund klagt über Laptopmangel
Ver.di kritisiert, die Verordnung werde das gesteckte Ziel nicht erreichen. Mit der Corona-Arbeitsschutzverordnung würden die Arbeitgeber zwar angehalten, noch intensiver Maßnahmen zur Kontaktreduzierung umzusetzen. »Diese Regelungen reichen jedoch nicht aus«, sagte König. Es fehlten unter anderem Vorgaben zur Arbeitsausstattung im Homeoffice durch die Arbeitgeber, zur Übernahme der zusätzlich bei der Heimarbeit anfallenden Kosten und eine Aussage zum Unfallversicherungsschutz. Darüber hinaus werde auch nicht konsequent auf das Tragen von FFP2-Masken hingewirkt.
Auch der Deutsche Beamtenbund begrüßte die Vorgabe, wenn es möglich ist, zu Hause zu arbeiten. »Dazu ermuntern wir unsere Kolleginnen und Kollegen, weil wir den Appell der Bundesregierung als wichtig erachten, so viel wie möglich ins Homeoffice zu verlagern«, sagte der Vorsitzende Ulrich Silberbach dem Radiosender SWR Aktuell. Allerdings sei das häufig leider nicht möglich: Nach einer aktuellen Erhebung sei Heimarbeit auf Bundesebene für 67 Prozent der Beschäftigten möglich. Auf Landesebene bezifferte Silberbach den Anteil auf 55 Prozent. Im Öffentlichen Dienst der Kommunen könne Homeoffice aber gerade mal von 35 Prozent genutzt werden.
Grund dafür ist Silberbach zufolge vor allem die mangelnde technische Ausstattung: »Wir haben über Jahre hinweg den Öffentlichen Dienst auf Kante genäht. Und das rächt sich jetzt.« Es sei versäumt worden, ausreichende Leitungs- und Serverkapazitäten zu schaffen. »Die Bereitschaft ist sehr hoch – aber es fehlt an den technischen Möglichkeiten.« Das gelte auch für die Endgeräte. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben sei es oft nicht möglich, den privaten Laptop zu nutzen.