Dieselskandal Ex-VW-Chef Winterkorn muss womöglich doch wegen Marktmanipulation vor Gericht

Martin Winterkorn 2019: Anleger zu spät informiert?
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Die Staatsanwaltschaft hatte mit ihrer Beschwerde Erfolg, Ex-Volkswagen-Chef Martin Winterkorn muss sich im Dieselskandal möglicherweise doch wegen Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz vor Gericht verantworten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat entschieden, dass das Landgericht das Verfahren gegen den 74-Jährigen womöglich zu Unrecht nicht wieder aufnehmen wolle. Der erste Strafsenat des OLG wies das Landgericht an, erneut über den Antrag der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, wie es in einer Gerichtsmitteilung heißt.
Das Landgericht Braunschweig hatte im Januar 2021 geurteilt, das Verfahren gegen Winterkorn wegen einer ihm drohenden erheblich höheren Strafe in dem ebenfalls in Braunschweig laufenden Betrugsprozess um die Dieselmanipulation einzustellen. Diese Erwartung habe sich jedoch nicht erfüllt, da das Verfahren gegen Winterkorn in dem Strafprozess wegen dessen Gesundheitszustand abgetrennt wurde.
Betrugsprozess läuft schleppend
In dem Verfahren um Marktmanipulation war Winterkorn wegen mutmaßlich zu später Information von Anlegern im Dieselskandal angeklagt worden. Sein Anwalt hatte den Vorwurf, sein Mandant habe früh über das drohende Ausmaß der Dieselkrise Bescheid gewusst, »mit aller Entschiedenheit« zurückgewiesen.
Volkswagen hatte vor fast sieben Jahren auf Druck der US-Umweltbehörde EPA zugegeben, Dieselabgaswerte durch eine Software manipuliert zu haben. Diese sorgte dafür, dass die Motoren die Stickoxidgrenzwerte auf dem Prüfstand zwar einhielten, auf der Straße aber deutlich mehr dieser giftigen Abgase ausstießen. Die Wiedergutmachung kostete Volkswagen bislang mehr als 32 Milliarden Euro, vor allem für Strafen und Schadensersatzzahlungen in den USA.
Der Betrugsprozess gegen vier frühere Führungskräfte von Volkswagen vor dem Landgericht kommt seit Monaten nur schleppend voran, weil Zeugen meist von ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch machen. Außerdem mussten wegen der Coronapandemie zahlreiche Verhandlungstermine abgesagt werden. Bisher ist unklar, ob der in dem Skandal zurückgetretene Winterkorn vor dem Gericht erscheinen muss.
Auch in dem Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz ist nicht klar, ob Winterkorn vor Gericht kommt. Der Senat habe mit seinem Beschluss darüber nicht abschließend entschieden. Ob es zu einer Wiederaufnahme komme, liege beim Landgericht.