Schuldenfalle
E.on schockt Kundin mit Nachforderung über 13.370 Euro
Nach jahrelangen Abschlagszahlungen schickte der Energiekonzern E.on einer Kundin eine Nachforderung nach Kontrolle des Zählers. Der Zahlungsrückstand hatte sich auf mehr als 13.000 Euro summiert.
Verbraucherschützer warnen vor Energierechnungen auf Basis des geschätzten Verbrauchs. Bei der Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs könnten Kunden "ihr blaues Wunder erleben", erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag und nannte das Beispiel einer Kundin des Strom- und Gasanbieters E.on: Sie erhielt eine Nachforderung von 13.370 Euro. Beim Bund der Energieverbraucher habe sich eine weitere E.on-Kundin mit einer Nachforderung von rund 12.000 Euro gemeldet.
Energielieferanten dürfen unter bestimmten Umständen den Verbrauch eines Kunden schätzen und auf dieser Grundlage die Abschlagszahlungen festsetzen, wie der vzbv erläuterte. Bei zu geringen Schätzungen könnten aber über einen langen Zeitraum hohe Rückstände auflaufen. Und solange der Versorger den tatsächlichen Verbrauch nachweisen kann, dürfe er ihn abrechnen.
Wie die Experten des vzbv betonten, sind Angaben zur Art der Ermittlung der Zählerstände in Rechnungen nicht verpflichtend. Nicht immer sei klar, ob der Verbraucher, der Netzbetreiber oder der Anbieter den Zählerstand abgelesen hat oder ob er geschätzt wurde. Vielen Verbrauchern sei nicht bekannt, dass der Energielieferant auch noch Jahre später die Kosten für den tatsächlichen Verbrauch nachfordern kann.
Eon erklärte am Montag: "Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns an erster Stelle." Bei der Rechnungserstellung sei das Unternehmen aber auf die übermittelten Zählerstände angewiesen. "Nur so können wir den tatsächlich in einem Jahr angefallenen Stromverbrauch auch exakt abrechnen."
Die Werte könnten die Kunden jederzeit telefonisch, schriftlich oder online direkt selbst mitteilen, betonte das Unternehmen. Je öfter die Kunden selbst aktiv würden, desto genauer können auch die einzelnen Zeiträume berechnet und Nachzahlungen vermieden werden.