Euro-Klage Verfassungsrichter soll befangen sein

Elf öffentliche Auftritte und zwei Reden - das ist einer Gruppe von Klägern gegen den Euro-Rettungsschirm zu viel. Sie halten den Verfassungsrichter Udo di Fabio für befangen.
Verfassungsrichter in der Kritik: Udo Di Fabio (vierter v.links) und seine Kollegen müssen über den Euro-Rettungschirm entscheiden

Verfassungsrichter in der Kritik: Udo Di Fabio (vierter v.links) und seine Kollegen müssen über den Euro-Rettungschirm entscheiden

Foto: Uli Deck/ dpa

Karlsruhe - Sie kämpfen mit allen Mitteln: Eine Gruppe von Euro-Klägern hat in den Verfahren um den Euro-Rettungsschirm und die Griechenlandhilfe vor dem Bundesverfassungsgericht einen Befangenheitsantrag gegen Verfassungsrichter Udo di Fabio gestellt. Der Antrag hat aber keine Auswirkung auf das Urteil, das am 7. September verkündet wird, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag in Karlsruhe.

Der Befangenheitsantrag des Wirtschaftsjuristen Martin Kerber war am Freitagmittag bei Gericht eingegangen. Er bezieht sich dem Sprecher zufolge nicht auf die aktuell zu entscheidenden Verfahren, sondern auf zwei Klagen Kerbers und der "Europolis"-Gruppe, die das Gericht nicht für die mündliche Verhandlung ausgewählt hatte.

Kerber wirft di Fabio laut "Welt online" vor, sich während des Verfahrens in elf öffentlichen Auftritten und zwei Reden "einschlägig geäußert zu haben". Sein "Wunsch permanenter Präsenz in der politischen Öffentlichkeit" zeuge von "mangelnder Zurückhaltung" und sei "mit der Ausübung des Richteramtes am Bundesverfassungsgericht unvereinbar".

Das Gericht hatte Kerbers Verfassungsbeschwerden sowie rund 50 weitere nicht für die mündliche Verhandlung ausgewählt und entscheidet über sie ohne Verhandlung auf dem Beschlussweg. Die "Europolis"-Gruppe will auch das nicht hinnehmen und hat das Bundesverfassungsgericht deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren verklagt.

nkk/AFP

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