Markenstreit Europäischer Gerichtshof schützt rote Schuhsohlen von Louboutin

Ein Schuh von Designer Christian Louboutin
Foto: Stefan Wermuth/ REUTERSDie roten Sohlen des Luxusschuhherstellers Louboutin könnten nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs weiterhin als Marke geschützt sein. Es gehe bei den geschützten Rechten um den speziellen Farbton und nicht um die Form, die nicht als Marke eingetragen werden kann, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Louboutin hatte die roten Sohlen seiner Schuhe 2010 für die Beneluxstaaten als Marke eintragen lassen, 2013 dann nochmals ausdrücklich für "hochhackige Schuhe".
Die niederländische Deichmann-Tochter Van Haren hatte dennoch Schuhe mit roter Sohle von anderen Herstellern verkauft. Der Schuhhändler ist der Ansicht, die Marke sei ungültig. Seiner Argumentation zufolge lasse EU-Recht keine Marken zu, die "ausschließlich" aus einer Form bestehen.
EuGH: Farbe Rot sei keine Form
Demgegenüber meint Louboutin, seine Marke betreffe nur die Position der Farbe Rot, nicht aber die Form der Sohlen und damit der Farbfläche. Die Klage des Unternehmens legten die niederländischen Gerichte dem EuGH vor.
Der Gerichtshof folgte nun dem Designer. Die Farbe Rot sei keine Form. Zwar sei die Begrenzung der Farbe durch die Form der Sohle vorgegeben, dies sei aber ausdrücklich nicht Bestandteil der Marke. Jedenfalls sei die Farbe der Hauptgegenstand der Marke, so dass diese nicht "ausschließlich" aus der Form bestehe.
Ein Interview mit Louboutin finden Sie hier: Schuhe sind wie Röntgenbilder
Wesentlich für die Eintragung einer Farbe als Marke ist auch, ob die angesprochenen Verbraucherkreise diese als Zeichen für die Herkunft der Ware oder Dienstleistung erkennen. Nach einem entsprechenden EuGH-Urteil aus dem Jahr 2014 hatte dies 2016 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe für das Sparkassen-Rot bejaht.
Ob Louboutin recht behält, muss nun wiederum das niederländische Gericht entscheiden.