Ex-Wirecard-Chef Versicherung muss für PR-Kosten von Markus Braun zahlen

Er sitzt als Verdächtiger in einem Milliardenbetrugsfall in U-Haft: Nun hat Ex-Wirecard-Chef Markus Braun vor Gericht erreicht, dass eine Versicherung vorläufig für seine PR-Strategie aufkommen muss.
Markus Braun: Drohender »Karriere-beeinträchtigender Reputationsschaden«

Markus Braun: Drohender »Karriere-beeinträchtigender Reputationsschaden«

Foto: Fabrizio Bensch / dpa

Um das Image von Markus Braun stand es schon mal besser. Wegen kritischer Medienberichte zur Wirecard-Insolvenz und seiner Rolle dabei hatte der Manager eine auf Presserecht spezialisierte Kanzlei sowie eine PR-Agentur beauftragt. Die dafür anfallenden Kosten wollte Braun von seiner Managerhaftpflichtversicherung ersetzt haben – nun hat er dabei einen Etappensieg erzielt.

Der Ex-Chef des Zahlungsdienstleisters Wirecard hat in dem Streit über die Übernahme von Kosten erreicht, dass er »auch Anspruch auf Gewährung von vorläufigem Versicherungsschutz für PR-Kosten« habe, wie es in einem Urteil  des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt in einem entsprechenden Eilverfahren heißt. Das OLG entschied damit als Berufungsinstanz anders als noch das Landgericht Frankfurt.

Entscheidung unanfechtbar

Das Landgericht hatte Braun im Streit mit der Versicherung über die Übernahme von Verteidigungs- und Anwaltskosten zwar recht gegeben, den Antrag auf Übernahme der PR-Kosten aber abgelehnt.

Das OLG stellte nun fest: Gemäß den Versicherungsbedingungen seien PR-Kosten gedeckt, wenn einer versicherten Person »durch kritische Medienberichterstattung über einen versicherten Haftpflicht-Versicherungsfall ein Karriere-beeinträchtigender Reputationsschaden« drohe. Dies sei hier der Fall.

Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nach Angaben des OLG unanfechtbar. Im Hauptsacheverfahren in dieser Sache soll am 1. Dezember vor dem Gericht verhandelt werden.

Braun sitzt seit Sommer 2020 in Untersuchungshaft. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft München unter anderem wegen des Verdachts des bandenmäßigen Betrugs, der Bilanzfälschung, Marktmanipulation und Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Er weist die erhobenen Vorwürfe zurück.

Der mittlerweile zerschlagene Wirecard-Konzern hatte Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt und in der Folge Insolvenz angemeldet. Der Zahlungsdienstleister flog aus dem Aktienindex Dax.

Die Münchner Staatsanwaltschaft vermutet einen gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Die Strafverfolger gehen davon aus, dass Wirecard seit 2015 Scheingewinne auswies.

Aktenzeichen: 7 U 96/21

apr/dpa

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