Fahrkartenverkauf Bundeskartellamt startet Verfahren gegen Deutsche Bahn

Es geht um eine marktbeherrschende Stellung beim Fahrkartenverkauf: Das Bundeskartellamt ermittelt gegen die Deutsche Bahn. Wettbewerber haben demnach über beschränkte Zugänge zum Vertriebssystem des Konzerns geklagt.
Bahnkunden in Berlin: Fahrkartenverkauf auf dem Prüfstand

Bahnkunden in Berlin: Fahrkartenverkauf auf dem Prüfstand

Foto: FABRIZIO BENSCH/ REUTERS

Bonn - Verlangt die Bahn zu hohe Provisionen beim Fahrkartenverkauf für die Konkurrenz? Das Bundeskartellamt sieht offenbar einen hinreichenden Anfangsverdacht und hat gegen die Deutsche Bahn ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beim Fahrkartenverkauf eingeleitet. Das teilte das Kartellamt am Donnerstag in Bonn mit.

"Wettbewerber beklagen, dass sie allenfalls einen eingeschränkten Zugang zu den Vertriebskanälen der Deutschen Bahn haben", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. "Wir werden der Frage nachgehen, warum Wettbewerber der Deutschen Bahn ihre Fahrkarten nicht an den Bahnhöfen verkaufen können. Auch der Vertrieb von Fahrkarten, den die Deutsche Bahn für andere Unternehmen vornimmt, kommt auf den Prüfstand." Funktionierender Wettbewerb beim Fahrkartenverkauf sei essentiell für den Wettbewerb auf der Schiene, sagte Mundt laut Mitteilung der Behörde.

Das Bundeskartellamt wird demnach untersuchen, inwieweit unterschiedliche Provisionshöhen beim Fahrkartenvertrieb für Wettbewerber gerechtfertigt sind. Außerdem solle geklärt werden, ob die Deutsche Bahn die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung gemeinsamer Tarife dazu missbrauche, Wettbewerber darüber hinaus auch zur Nutzung der Vertriebsleistungen der Deutschen Bahn zu verpflichten.

In einem ersten Schritt plant das Bundeskartellamt umfangreiche Auskünfte von der Bahn, mehreren Wettbewerbern im Personennah- und Fernverkehr sowie dem Tarifverband Bundeseigener und Nicht-Bundeseigener Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) einzuholen.

Konkurrenten der Bahn beklagen sich seit Jahren über das ihrer Meinung nach bestehende "faktische Tarifmonopol". Der Wettbewerb werde unter anderem durch das Monopol des Staatsbetriebs auf Bahnhöfe und das Streckennetz behindert. Möchte ein Konkurrenzunternehmen eigene Tickets auf einem Bahnhof verkaufen, müsse es beispielsweise garantieren, den Schalter rund um die Uhr zu besetzen - auch bei nur wenigen Abfahrten pro Tag, klagen private Bahn-Konkurrenten.

Deutsche Bahn gibt sich gelassen

Die Deutsche Bahn hält die Bedenken des Bundeskartellamts für unbegründet. "Wir sehen dem Verfahren gelassen entgegen", sagte Vorstandsmitglied Ulrich Homburg . Wettbewerber würden nicht behindert, sie könnten schon heute Flächen in Bahnhöfen für eigene Zwecke anmieten.

Die Forderung, Fahrkarten konkurrierender Eisenbahnunternehmen für den Fernverkehr in Bahn-Reisezentren mitzuverkaufen, entspreche nicht dem Gedanken von freiem Wettbewerb, sagte Homburg. "Der Fahrpreis und der Vertrieb der Fahrkarten sind zentrale strategische Wettbewerbsfaktoren."

nck/aar/dpa
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