Verbindung nach Dänemark Richter stoppen vorläufig teilweise Baggerarbeiten für Fehmarnbelttunnel

Gegner des umstrittenen Tunnels durch den Fehmarnbelt nach Dänemark haben die Bauarbeiten auf deutscher Seite teilweise gerichtlich ausgebremst. Vor dem Bundesverwaltungsgericht kämpfen sie um Riffe entlang der Trasse.
Tunnelbaustelle auf Fehmarn: Das Gericht will bis in etwa drei Monaten über den Eilantrag der Tunnelgegner entscheiden

Tunnelbaustelle auf Fehmarn: Das Gericht will bis in etwa drei Monaten über den Eilantrag der Tunnelgegner entscheiden

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Beautiful Sports / Angenendt / IMAGO

Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung hat die Baggerarbeiten für den umstrittenen Ostseetunnel zwischen Deutschland und Dänemark auf deutscher Seite zunächst teilweise stoppen können. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig reagierten auf einen Antrag der Tunnelgegner, wie der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (sh:z)  und der Norddeutsche Rundfunk  (NDR) berichteten.

»Das ist ein überraschender und nicht zu unterschätzender Erfolg«, sagte der Anwalt des Bündnisses, Wilhelm Mecklenburg, dem sh:z. Das Aktionsbündnis hatte demnach am Donnerstag beantragt, dass das Ausbaggern des Tunnelgrabens vor Fehmarn im Bereich von geschützten Riffen untersagt werden soll – bis das Gericht in etwa drei Monaten über einen Eilantrag des Bündnisses gegen die Arbeiten entschieden hat.

Am Freitag teilte das Gericht dem Anwalt mit: »Dem Antragsgegner wurde aufgegeben, vorläufig sicherzustellen, dass mit Eingriffen in Riffflächen, bezüglich derer gemäß den Urteilen des Senats vom 3. November 2020 ein ergänzendes Verfahren durchzuführen war, noch nicht begonnen wird.«

Das Gericht weist jedoch darauf hin, dass es damit keinen Teil-Baustopp für die Errichtung der Fehmarnbeltquerung erlassen hat. Es sprach von einer Bitte bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag. »Bislang sind Planfeststellungsbehörden vergleichbaren Bitten des Gerichts stets nachgekommen; andernfalls müsste das Gericht förmlich darüber beschließen, ob die Arbeiten im Bereich der vorgenannten Riffe bis zu einer Entscheidung über den Antrag des Aktionsbündnisses ruhen.«

Das Verkehrsministerium hatte im Zuge dieses »ergänzenden Verfahrens« im September die Zerstörung der geschützten Riffe auf der Tunneltrasse erlaubt, aber den dänischen Bauherrn Femern AS verpflichtet, an anderer Stelle in der Ostsee vor Fehmarn neue Riffe anzulegen. Das Aktionsbündnis reichte gegen diesen Beschluss des Landes Klage und den Eilantrag ein.

Verkehrsminister Buchholz reagiert gelassen

Der Wirtschaftsminister von Schleswig-Holstein, Bernd Buchholz, gab sich dem NDR gegenüber dennoch gelassen. »Selbst wenn das Aktionsbündnis damit eine Verzögerung des Bauablaufs bewirken sollte – die Klage wird weder eine substanzielle Veränderung des Projekts selbst noch des Zeitplans mit sich bringen«, sagte der FDP-Politiker dem Sender. Es sei für das Land klar, dass es bis zur Eilentscheidung des Senats keine weiteren Arbeiten in den strittigen Bereichen geben werde. Das Land werde dann eine Regelung zu den Ausgleichsflächen für die Riffe finden. Am Montag wolle das Land mit dem Bauherrn über das weitere Vorgehen beraten.

Der milliardenschwere Bau des rund 18,5 Kilometer langen Straßen- und Schienentunnels zwischen Fehmarn sowie der dänischen Insel Lolland ist eines der größten Infrastrukturprojekte in der EU. Dänemark und Deutschland hatten das Vorhaben 2014 in einem Staatsvertrag vereinbart, der Tunnel wird von Dänemark gebaut und später betrieben.

Das Projekt ist auf deutscher Seite umstritten. Erst im November vergangenen Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Weg dafür frei gemacht, indem es Klagen von Fährunternehmen sowie Umweltschutzverbänden abwies. Die Bundesrepublik ist vor allem auf den Ausbau der Verkehrsanbindungen des neuen Tunnels an das vorhandene Straßen- und Schienennetz zuständig. Das zieht auch größere Folgeprojekte nach sich. So ist der Bau einer neuen Verbindung zwischen der Insel Fehmarn und dem Festland erforderlich.

Anmerkung der Redaktion: Wir haben die Überschrift nachträglich dahin gehend korrigiert, dass die Baggerarbeiten nur für einen Teilbereich der Trasse auf deutscher Seite vorläufig unterbrochen werden. Betroffen sind nur jene Flächen, in denen es zu Eingriffen in Riffe kommen kann. Andernorts gehen die Arbeiten weiter.

apr/AFP
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