Flutgeschädigte Unternehmen Kabinett will Insolvenzantragspflicht länger aussetzen

Die Hochwasserkatastrophe hat auch zahlreiche Unternehmen getroffen. Die Bundesregierung will ihnen nun bis Ende Januar einen womöglich nötigen Gang zum Insolvenzgericht ersparen.
Ladenlokal in Stolberg: Pleiten von eigentlich gesunden Unternehmen sollen verhindert werden

Ladenlokal in Stolberg: Pleiten von eigentlich gesunden Unternehmen sollen verhindert werden

Foto: Hans-Jürgen Serwe / imago images

Ursprünglich sollte die Insolvenzantragspflicht für vom Juli-Hochwasser geschädigte Unternehmen bis Ende Oktober ausgesetzt werden. Nun sollen diese jedoch länger davon befreit werden. Darauf haben sich die Bundestagsfraktionen von Union und SPD verständigt, sagte der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner – und bestätigte damit einen Bericht des »Handelsblatts« .

Konkret wird die Regelung demnach bis Ende Januar 2022 verlängert, ursprünglich war auch eine etwaige Verlängerung nur bis Ende März angedacht.

Nun entfällt für die vom Hochwasser betroffenen Unternehmen deutlich länger die Pflicht, bei drohender Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit eingeräumt, diese Frist ohne weitere Zustimmung des Parlaments bis Ende April zu verlängern. »Wir wollen den Unternehmen, die schwere Schäden erlitten haben, eine Alternative für den Gang zum Insolvenzgericht eröffnen«, sagte Fechner.

Parlament muss noch zustimmen

Die entsprechende Regelung muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Die erste Lesung ist für die Sondersitzung am Mittwoch der kommenden Woche vorgesehen. Unklar ist, ob das Gesetz noch am selben Tag verabschiedet wird oder erst in einer weiteren Plenarsitzung am 7. September.

Betriebe, die zahlungsunfähig sind, müssen im Normalfall innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Für Firmen, die überschuldet sind, gilt eine Frist von sechs Wochen. Rückwirkend zum 10. Juli soll diese Verpflichtung nun ausgesetzt werden, um Pleiten von eigentlich gesunden Unternehmen zu verhindern.

Mit dem Aussetzen der Antragspflicht hat der Bund in der Coronakrise bereits ausgiebig Erfahrungen gemacht. So wurde in der Pandemie eine Pleitewelle verhindert – im schlechtesten Fall werden jedoch bereits angeschlagene Unternehmen künstlich am Leben gehalten. Im Fall der Flut soll es die Hilfe auch nur für Unternehmen mit »tragfähigen und erfolgreichen Geschäftsmodellen« geben – und die ohne die Starkregenfälle und das Hochwasser nicht von einer Insolvenz bedroht wären.

Bundesregierung und Länder hatten sich in der vergangenen Woche darauf geeinigt, einen 30 Milliarden Euro umfassenden Hilfsfonds für die Geschädigten der Flutkatastrophe aufzulegen.

fdi/dpa
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