USA-Reise abgebrochen Passagiermaschine muss umkehren – Co-Pilot hatte Ausbildung noch nicht beendet

Virgin-Atlantic-Maschine: Interne Standards verletzt
Foto:Steve Parsons / PA Wire / dpa
Die Luftfahrt zählt zu den Branchen, bei denen man bei der Ausbildung des Personals und bei Vorsichtsmaßnahmen üblicherweise auf Nummer sicher geht. Im Fall der Besatzung einer Virgin-Atlantic-Maschine auf dem Weg nach New York ist der zuständigen Fluglinie nun doch eine kleine Panne unterlaufen.
Das Flugzeug startete von London aus – obwohl der Co-Pilot seine Pilotenausbildung noch nicht abgeschlossen hatte. Nachdem das in der Luft aufgefallen war, musste das Passagierflugzeug über Irland umdrehen und nach Großbritannien zurückkehren.
Dienstplanfehler soll schuld sein
Die Fluggesellschaft Virgin Atlantic sprach von einem Dienstplanfehler. Der A330 war am Montag bereits seit 40 Minuten in der Luft, als der Fehler im Cockpit auffiel. Konkret fehlte dem Crew-Mitglied noch ein letzter Beurteilungsflug.
Der Kapitän wiederum sei nicht als Ausbilder qualifiziert gewesen. Daraufhin flogen beide zurück zum Flughafen London-Heathrow, wo die Maschine gut 90 Minuten nach dem Start landete, wie die Nachrichtenagentur PA berichtete.
Der Co-Pilot wurde ersetzt, die Maschine startete erneut. In New York landete der Jet schließlich mit zwei Stunden und 40 Minuten Verspätung. Wie viele Passagiere an Bord waren, ist nicht bekannt.
Die Fluggesellschaft Virgin Atlantic, die mehrheitlich dem Milliardär Richard Branson gehört, teilte mit, der zuerst eingesetzte Co-Pilot sei seit 2017 bei dem Unternehmen und nach britischem Recht vollauf qualifiziert, das Flugzeug zu steuern.
Der fehlende Bewertungsflug sei Teil der internen Anforderungen der Fluggesellschaft. Der »Guardian « zitiert einen Unternehmenssprecher, es sei darum gegangen »die Ausbildungsregeln von Virgin Atlantic einzuhalten, die über die Branchenstandards hinausgehen«. Über den Kapitän hieß es, er sei sehr erfahren.
Ein Sprecher der britischen Flugaufsicht sagte: »Beide Piloten waren im Besitz der entsprechenden Lizenz und qualifiziert, den Flug durchzuführen.«