Bericht der »Financial Times« Großbritannien setzt Ausnahme von globaler Steuerreform durch

Finanzdistrikt in der britischen Hauptstadt London
Foto: Heritage Images / Getty ImagesGroßbritannien soll einem Zeitungsbericht zufolge eine Sonderregelung für Finanzdienstleister bei der geplanten globalen Steuerreform erhalten. Die Industriestaaten-Organisation OECD habe Großbritanniens Argumente für eine Ausnahmegenehmigung als nachvollziehbar akzeptiert, berichtete die »Financial Times« am Mittwoch.
Londons Finanzminister Rishi Sunak hatte darauf gedrungen, Finanzdienstleister auszunehmen, um die Banken in London nicht noch zusätzlich finanziell zu belasten. Der Grund dafür soll laut der Nachrichtenagentur Reuters sein, dass die Geldhäuser nach dem Brexit bereits damit zu kämpfen hätten, vom Marktzugang zur Europäischen Union (EU) abgeschnitten zu sein. Ein Sprecher des britischen Finanzministeriums lehnte eine Stellungnahme zunächst ab.
Ein Bestandteil der Steuerreform, eine Mindeststeuer, soll dazu führen, dass Konzerne weltweit weniger Möglichkeit haben, Gewinne in Niedrigsteuer-Länder zu verlagern. Demnach soll ein verbindlicher Mindeststeuersatz für grenzübergreifend agierende Großkonzerne in Höhe von mindestens 15 Prozent eingeführt werden.
Diese Mindeststeuer ist jedoch nur eine von zwei Säulen der geplanten Reform unter Führung der Industrieländerorganisation OECD. Die andere bildet eine neue Abgabe, die rund hundert Unternehmen mit mindestens 20 Milliarden Dollar Jahresumsatz weltweit abführen sollen. Die Einnahmen aus dieser Abgabe verteilt sich nach Verkäufen in einzelnen Ländern. Banken zahlen bereits in der Regel in dem Land Steuern, in dem sie ihre Gewinne erwirtschaften, so die OECD in einem Papier aus dem Jahr 2020.
Derzeit beraten die Länder über die Details der Reform. Sie sind bis zum Donnerstag angesetzt und gelten als vorentscheidend, um beim G20-Treffen der Finanzminister Ende nächster Woche in Venedig einen Konsens zu erzielen.
Die konkreten Auswirkungen auf die Staatseinnahmen werden bislang gleichwohl als überschaubar eingeschätzt. Frankreich kalkuliert mit Mehreinnahmen im einstelligen Milliardenbereich durch die Steuer. Nach Berechnungen der EU-Steuerbeobachtungsstelle, einem unabhängigen Analysehaus, kann Frankreich mit 4,3 Milliarden Euro rechnen.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels war von einer Ausnahme von der globalen Mindeststeuer die Rede, tatsächlich handelt es sich um eine Ausnahme bei der Besteuerung besonders großer Unternehmen. Wir haben die entsprechende Stelle korrigiert.