Pandemie im Schlachtbetrieb Landrat will Tönnies für Corona-Ausbruch zur Kasse bitten

Der Gütersloher Landrat Sven-Georg Adenauer will Tönnies die öffentlichen Kosten für die Verbreitung des Coronavirus im Schlachthof in Rechnung stellen. Zur Not werde er vor Gericht ziehen.
Schlachtbetrieb von Tönnies: Stillstand nach Coronavirus-Ausbruch

Schlachtbetrieb von Tönnies: Stillstand nach Coronavirus-Ausbruch

Foto: imago images/Revierfoto

Landrat Sven-Georg Adenauer will die Firma Tönnies für Kosten in die Pflicht nehmen, die dem Kreis Gütersloh durch den massiven Corona-Ausbruch in der Fleischfabrik Rheda-Wiedenbrück entstanden sind. Immerhin habe das Unternehmen von Clemens Tönnies viele Kosten im Kreis Gütersloh verursacht, sagte der CDU-Politiker am Dienstag. "Irgendwann wird ihm diese Rechnung auch präsentiert werden, zumindest das, was wir als Kreisverwaltung an Kosten hatten."

Eine konkrete Summe nannte Adenauer nicht, verwies aber unter anderem auf die zahlreichen Corona-Tests. "Herr Tönnies hat sich ja bereit erklärt, die Kosten für die Testungen zu übernehmen. Der Deckel wird mit Sicherheit größer werden", sagte er. Auch eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Kostenübernahme schloss der Landrat nicht aus.

Tönnies' Hygienekonzept wird derzeit geprüft

Seit Anfang der Woche beraten Behördenvertreter des Kreises wie der Stadt Rheda-Wiedenbrück sowie der Bezirksregierung Detmold mit Fachleuten und dem Unternehmen über das von Tönnies vorgelegte Hygienekonzept zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schlachtbetriebs. Am Dienstag fanden dazu Begehungen auf dem Werksgelände statt. "Wir wollen wirklich in jeden Winkel hineinschauen", erklärte der Landrat. Auch das Amt für Arbeitsschutz, das Gesundheitsamt und Veterinäre seien dabei.

"Ich wage überhaupt keine Prognose, wann das Werk wieder arbeiten wird, wie es arbeiten wird", sagte Adenauer. Das Hygienekonzept gehe "in Teilen in die richtige Richtung. Erfüllt aber noch längst nicht alles, was erforderlich ist. Da muss das Unternehmen noch nacharbeiten, und ich gehe davon aus, dass das Unternehmen das auch tun wird".

Die Schließungsverfügung läuft bis zum 17. Juli. "Wenn man dieses Datum einhalten will, dann muss sich die Firma in die Hände spucken", sagte Adenauer. Im Fokus stehen demnach die Belüftung, aber auch die Frage, wie man sicherstellen könne, dass Abstandsregeln und Mundschutzpflicht eingehalten werden.

Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen hatte am Montag die geltende regionale Corona-Schutzverordnung des Gesundheitsministeriums für den Kreis Gütersloh gekippt. Die Richter bewerteten die Regeln für den gesamten Kreis angesichts deutlich gesunkener Werte als nicht mehr verhältnismäßig.

Zahl der Neuinfektionen im Kreisgebiet deutlich gesunken

Tatsächlich sank die wichtige Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Kreisgebiet nach am Dienstag veröffentlichten Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) auf 35,4. Als Grenzwert gilt der Wert 50. Am Vortag lag diese Infektions-Kennziffer noch bei 50,5 und damit knapp über der Grenze. Zum Höhepunkt des Corona-Ausbruchs bei Tönnies lag der Wert bei 270,2.

So konnten auch die Menschen im Kreis Gütersloh am Dienstag wieder zeitweise untersagten Freizeitaktivitäten, wie dem Besuch von Fitnessstudios oder Kinos nachgehen. Auch dürfen im öffentlichen Raum wieder mehr als zwei Menschen unterschiedlicher Haushalte zusammentreffen. Die Kitas sollen am Mittwoch wieder unter den landesweit geltenden Bedingungen öffnen können.

Auch das Reisen wird für die Menschen aus dem Kreis Gütersloh in die meisten Regionen wieder einfacher: So ist für Urlauber mit den Reisezielen Mecklenburg-Vorpommern oder Bayern kein frisches, negatives Corona-Testergebnis mehr nötig. Das Land Niedersachsen allerdings kündigte nach Informationen der "Rheinischen Post" an, diese Nachweispflicht erst ab Montag aufzuheben.

caw/dpa
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