Ausnahmen bleiben
Laute Güterwaggons sollen ab Mitte Dezember verboten sein
Lärm nervt viele Anwohner von Bahnstrecken. Ab Mitte Dezember soll ein Verbot besonders lauter Güterwaggons gelten und Kontrollen durchgeführt werden. Doch es bleiben Schlupflöcher.
Güterzug am Mittelrhein bei Kaub: Verbot jetzt, Strafen erst in einem Jahr
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Thomas Frey / dpa
Ab Mitte Dezember gilt auf dem deutschen Schienennetz zum Lärmschutz für Anwohner an Bahnstrecken ein Verbot für besonders laute Güterwaggons. Für von Bahnlärm betroffene Anwohner etwa im Mittelrheintal könnte der Ärger jedoch erst mal weitergehen, denn mit Sanktionen geahndet werden sollen die Verstöße erst nach einem Jahr.
Damit die neuen Regeln eingehalten werden, sollten auch Kontrollen gemacht und Bahnunternehmen zum Einhalten der Vorgaben aufgefordert werden, heißt es in einem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums an die Branche. Dass erst so spät tatsächlich Strafen drohen, wird mit stark eingeschränkten Werkstattkapazitäten wegen der Corona-Pandemie begründet. Deshalb verzögere sich die Umrüstung von Güterwagen seit Frühsommer oder sei ganz unterbrochen.
Laute Güterwagen kosten mehr als leisere
Der Bund fördert seit mehreren Jahren Umrüstungen auf leisere Waggons. Dabei werden Bremssohlen aus Verbundstoff eingebaut, bei dem die Laufflächen der Räder nicht wie bei alten Bremsklötzen aus Grauguss aufgeraut werden. Mit glatten Rädern auf glatten Schienen rollen Züge leiser.
Die ab 13. Dezember geltenden neuen Vorschriften gehen auf ein bereits 2017 beschlossenes Gesetz zurück. Überwachen soll sie das Eisenbahn-Bundesamt. Inzwischen halten laut Ministerium 98,6 Prozent der 183.000 Güterwagen, die im deutschen Netz unterwegs sind, die zulässigen Lärmwerte ein. Dies gilt auch für internationale Güterverkehre.
Ausnahmsweise bleiben Güterzüge mit lauten Wagen noch erlaubt, wenn sie so langsam fahren, dass sie nicht lauter sind als moderne leisere Wagen. Ausnahmen gelten unter anderem auch auf Strecken mit einer bestimmten Beschaffenheit oder wenn Güterwagen aus technischen Gründen nicht auf leisere Bremssohlen umrüstbar sind. Anreize zum Lärmschutz gibt es seit Ende 2012 auch im Gebührensystem für die Nutzung des Schienennetzes – laute Güterwagen kosten mehr als leisere.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung war das Bild mit »Güterzug am Mittelrhein bei St. Goarshausen« beschriftet. Zu sehen ist jedoch die wenige Kilometer flussaufwärts gelegene Pfalz bei Kaub. Wir haben die Beschreibung daher präzisiert.