Urteil Richter lehnen höhere Abfindung für HRE-Aktionäre ab

Deutsche Pfandbrief Bank: Richter halten Abfindung für sachgerecht
Foto: © Michael Dalder / Reuters/ REUTERSMünchen - Niederlage für mehr 200 ehemalige Aktionäre der verstaatlichten Immobilienbank Hypo Real Estate: Das Landgericht München hat eine Klage der Investoren gegen den staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin zurückgewiesen. Die Höhe der Abfindung von 1,30 Euro je Aktie, die die Anleger im Jahr 2009 bei der Verstaatlichung des Unternehmens erhalten hatten, sei sachgerecht gewesen, entschied die 5. Kammer für Handelssachen.
Die Hypo Real Estate wurde in der Finanzkrise mit Staatshilfen von mehr als 100 Milliarden Euro vor dem Zusammenbruch gerettet. Der Bund verstaatlichte die Immobilienbank gegen den Widerstand vieler Aktionäre. Im Oktober 2009 setzte der Staat über den Bankenrettungsfonds den Zwangsauschluss der Anleger durch. Dass dies rechtmäßig war, hatten die Richter bereits im Januar 2011 festgestellt. Nach der Verstaatlichung wurde die HRE aufgespalten, in der Bad Bank fielen seitdem Verluste in Höhe von rund 13 Milliarden Euro an.
Zu den Klägern in dem Verfahren gehörte auch der US-Investor Christopher Flowers. Der Großaktionär der HRE hat rund eine Milliarde Euro bei der Verstaatlichung verloren und wehrt sich vehement gegen die Vorgehensweise des Bundes.