Angeblich Asbest in Babypuder Aktie von Pharmariese Johnson & Johnson bricht ein

Neue Vorwürfe gegen den wegen krebsauslösenden Produkten verurteilten Pharmakonzern Johnson & Johnson: Das Unternehmen soll seit Langem von Asbest in Babypudern gewusst haben - die Aktie brach ein.
Firmensitz von Johnson & Johnson in Kalifornien

Firmensitz von Johnson & Johnson in Kalifornien

Foto: MIKE BLAKE/ REUTERS

Nach neuen Anschuldigungen gegen das Pharmaunternehmen Johnson & Johnson (J&J) sind die Aktien des Konzerns an der Wall Street um zwölf Prozent eingebrochen. Das ist der größte prozentuale Kurssturz seit mehr als zehn Jahren.

Das Unternehmen soll nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters seit Jahrzehnten von Asbest in seinen Babypudern gewusst haben. Zu Johnson & Johnson gehören Marken wie Penaten-Babypflege und Bebe. In internen Proben zwischen den Jahren 1971 und Anfang 2000 seien wiederholt kleinere Mengen Asbest nachgewiesen worden. Diese Informationen seien aber nie an Aufsichtsbehörden weitergereicht oder öffentlich gemacht worden.

Das Unternehmen wies die Vorwürfe umgehend zurück. Der Artikel von Reuters sei "einseitig, falsch und aufrührerisch", schrieb J&J in einem Statement auf seiner Website. Die Geschichte sei eine absurde Verschwörungstheorie; das Babypuder sei sicher und frei von Asbest.

Anleger sehen nun weitere Klagen auf das Unternehmen zukommen. Gegen J&J gibt es in Zusammenhang mit den Vorwürfen bereits Tausende Klagen. Die meisten Kläger werfen J&J vor, dass das in Puder enthaltene Talkum Krebs verursacht habe. In einigen Fällen geht es auch um eine mutmaßliche Verunreinigung von Talkum durch Asbest.

Im August dieses Jahres wurde Johnson & Johnson zu einer Strafe von 4,69 Milliarden Dollar verurteilt. Geklagt hatten 22 Frauen, die an Eierstockkrebs leiden. Sie machten J&J-Produkte wie das Körperpuder "Baby Powder" für ihre Erkrankungen verantwortlich und warfen dem Konzern vor, Gefahren verschwiegen zu haben.

kko/Reuters
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten