Verkauf von TV-Zeitschriften Kartellamt segnet Springer-Funke-Deal ab
Jetzt ist der Deal perfekt: Das Bundeskartellamt erlaubt dem Axel-Springer-Haus nun auch den Verkauf von TV-Zeitschriften an die Funke-Gruppe - allerdings unter Auflagen.
Springer-Hochhaus in Berlin: Verkauf von Print-Paket genehmigt
Foto: Daniel Reinhardt/ dpaBonn - Die Funke Mediengruppe ist bei der Übernahme von Zeitungen und Zeitschriften von Axel Springer für 920 Millionen Euro einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Das Bundeskartellamt stimmte am Dienstag auch dem Kauf der Fernsehzeitschriften zu - allerdings unter harten Auflagen.
Da Springer den Markt für TV-Titel verlässt, verlangen die Kartellwächter Ersatz. Funke muss acht Programmzeitschriften - drei von Springer und fünf eigene - an die Mediengruppe Klambt verkaufen. Auf diese Weise würden negative Auswirkungen auf den Wettbewerb zulasten von Lesern und Werbewirtschaft vermieden, teilte Kartellamtschef Andreas Mundt mit.
Funke kann zwar seine eigene Programmzeitschrift "Gong" behalten und "Hörzu" von Springer übernehmen, muss aber unter anderem die "Bildwoche" von Springer sowie "die 2" und "SuperTV" aus dem eigenen Haus verkaufen. "Mit den Auflagen kann natürlich niemand glücklich sein, aber wir müssen sie akzeptieren, wenn wir die Zusammenführung realisieren wollen", sagte Funke-Sprecher Tobias Korenke.
Der Deutsche Journalistenverband forderte Klambt auf, keine Redakteursstellen bei den übernommenen Titeln zu streichen und die Tarifverträge anzuwenden. Springer teilte mit, dass die Transaktion umgehend vollzogen werden solle, sobald alle formalen Bedingungen erfüllt seien.
Springer hatte im Juli 2013 Tageszeitungen ("Berliner Morgenpost", "Hamburger Abendblatt"), Frauenzeitschriften ("Bild der Frau") und TV-Titel ("Hörzu", "TV Digital") an die Essener Funke-Gruppe ("Westdeutsche Allgemeine Zeitung", "Gong") verkauft. In einem ersten Schritt hatte das Bundeskartellamt den Verkauf der Tageszeitungen und Frauentitel genehmigt. Ende März hatte die Behörde auch die Zustimmung zum TV-Titel-Verkauf unter Auflagen signalisiert, die jetzt erteilt wurde.
In einem dritten Schritt muss das Bundeskartellamt noch Gemeinschaftsunternehmen prüfen, die Springer und Funke für den Vertrieb von Anzeigen und Printtiteln gründen wollen. Bislang hatten die beiden Verlage noch keinen entsprechenden Antrag bei der Kartellbehörde eingereicht. Das werde nun aber schnellstmöglich geschehen, teilten Funke und Springer am Dienstag mit.
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