Menschenrechte Koalition einigt sich auf Lieferkettengesetz
Fließbandarbeiter in China (Archivbild)
Foto: Xue Yuge / dpaNach längerem Ringen hat sich die Bundesregierung offenbar auf ein Lieferkettengesetz für Unternehmen verständigt. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) lud am Freitag zu einer Pressekonferenz mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungshilfeminister Gerd Müller (CSU), um Details vorzustellen. Firmen sollen durch das Gesetz verpflichtet werden, Menschenrechte bei ihren Lieferanten im Ausland durchzusetzen.
Vorgesehen ist nach übereinstimmenden Berichten der Nachrichtenagenturen Reuters und dpa ein Stufenplan. Demnach soll das Lieferkettengesetz nun zunächst ab 2023 für Konzerne mit mehr als 3000 Mitarbeitern verbindlich gelten, ab 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten. Das Gesetz solle noch vor der Bundestagswahl im September 2021 verabschiedet werden, aber erst Anfang 2023 in Kraft treten.
Unternehmen müssen künftig bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht nur mit einem Bußgeld rechnen. Sie sollen dann auch bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
Es soll jedoch keine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen geben – das hatte Altmaier abgelehnt. Wirtschaftsverbände hatten argumentiert, eine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen für unabhängige Geschäftspartner im Ausland, die dort eigenen gesetzlichen Regelungen unterliegen, sei realitätsfern. In diesem Falle drohe, dass sich deutsche Firmen wegen zu hoher Risiken aus vielen Ländern der Welt zurückziehen.
Ziel von Heil und Müller war es, ein Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Die Bundestagswahl ist im Herbst. Das Gesetz soll einen Beitrag leisten, um Kinderarbeit und Hungerlöhne bei ausländischen Zulieferern einzudämmen. Es soll deutsche Unternehmen verpflichten, bei ausländischen Lieferanten die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards zu verfolgen.
Nur ein Fünftel hält sich an Selbstverpflichtungen
Die Firmen sollen ihre gesamte Lieferkette im Blick haben. Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, soll sie verpflichtet werden, für Abhilfe zu sorgen. Nach dpa-Informationen sollen Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften künftig die Möglichkeit bekommen, Betroffene vor Gericht zu vertreten, wenn es Verstöße gegen Standards in Lieferketten gibt.
Heil und Müller zufolge sind freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie gescheitert, weil sich daran nur gut ein Fünftel der Betriebe hält. Im Fokus sind unter anderem die Lebensmittel- und Textilbranche. So soll es künftig weniger Kinderarbeit und Hungerlöhne geben, mit denen Produkte wie Teebeutel, Schokolade, Jeans oder Laptops möglichst billig hergestellt werden.
Allein Volkswagen hat weltweit rund 40.000 Lieferanten. Vertreter der Wirtschaft hatten vor einem nationalen Alleingang gewarnt. Wenn überhaupt sollte ein Lieferkettengesetz aus ihrer Sicht auf europäischer Ebene oder im Rahmen der 20 führenden Industrie- und Entwicklungsländer (G20) angestrebt werden.