Ökostrom-Anbieter Greenpeace Energy legt Beschwerde gegen Entschädigungen für Kohlekonzerne ein

Betreiber von Kraftwerken sollen im Zuge des Kohleausstiegs Milliarden-Entschädigungen erhalten. Dagegen hat nun ein Ökostromanbieter bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt: Die Regelungen schadeten dem Wettbewerb.
Höchstspannungsleitungen in NRW: Kohleausstieg im Schneckentempo?

Höchstspannungsleitungen in NRW: Kohleausstieg im Schneckentempo?

Foto: Jochen Tack / IMAGO

Für das vorzeitige Abschalten von Kraftwerken und die Stilllegung von Tagebauen sollen Energiekonzerne mit Milliardensummen entschädigt werden. Diese geplanten Zahlungen der Bundesregierung im Rahmen des Kohleausstiegs will der Ökostromanbieter Greenpeace Energy mit einer Beschwerde bei der EU-Kommission stoppen.

Die Zahlungen verzerrten den Wettbewerb und schadeten dem Klimaschutz, teilte das genossenschaftlich organisierte Unternehmen mit . Die EU-Wettbewerbshüter dürften dem nicht zustimmen. Die Entschädigungen sind als Ersatz für kürzere Laufzeiten gedacht, laut Freiburger Öko-Institut fallen sie jedoch zu hoch aus.

Die Bundesregierung will das Verfeuern von klimaschädlicher Kohle für Strom spätestens 2038 beenden. Der Energiekonzern RWE soll für das vorzeitige Abschalten von Kraftwerken und die Stilllegung von Tagebauen eine Entschädigung von 2,6 Milliarden Euro erhalten, für den Anbieter Leag sind 1,75 Milliarden Euro vorgesehen.

Martkwert von Ökostrom gedrückt?

Greenpeace-Energy-Vorstand Sönke Tangermann sprach von unerlaubten Beihilfen, die den Konzernen ihren "Kohleausstieg im Schneckentempo" vergoldeten. Die deutschen Pläne führten dazu, dass fossile Kraftwerke später abgeschaltet würden als unter reinen Marktbedingungen.

Betreiber von Steinkohlekraftwerken könnten sich um sogenannte Stilllegungsprämien bewerben. Diese erhielten sie aber nur, wenn sie Kraftwerke bis zum Zuschlag weiter laufen ließen, was Monate oder Jahre dauern könnte. Die Bundesregierung setze hier falsche Anreize, sagte Tangermann. Der Kohlestrom drücke den Marktwert von Ökostrom und schwäche dessen Wirtschaftlichkeit.

Bei der zum Ausbau von Ökostrom eingeführten Umlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) indes handelt es sich laut Europäischem Gerichtshof grundsätzlich um keine unerlaubte staatliche Beihilfe, sondern um eine angeordnete Umverteilung von Privatunternehmen zugunsten anderer Privatunternehmen.

apr/dpa
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