Bis Ende September Erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld verlängert

Laut Bundeskabinett wird Kurzarbeitergeld weiter bereits dann gewährt, wenn zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Damit will die Regierung auf die »Lieferkettenproblematik« reagieren.
Antragsformular für Kurzarbeitergeld (Symbolbild)

Antragsformular für Kurzarbeitergeld (Symbolbild)

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Jens Büttner/ dpa

Deutsche Unternehmen erhalten bis September erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld. Das Bundeskabinett hat beschlossen , eine entsprechende Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) um drei Monate zu verlängern.

Demnach wird Kurzarbeitergeld weiterhin bereits dann gewährt, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst ist es ein Drittel.

Insgesamt werde ein niedrigschwelliger Zugang zum Kurzarbeitergeld gewährleistet, ergänzte das Ministerium. Die Regierung wolle für den Fall helfen, »dass sich die Lieferkettenproblematik in Folge des Angriffskriegs auf die Ukraine weiter verschärfen sollte«, sagte Heil. Kurzarbeit habe sich als ein wirksames Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen während der Coronapandemie gezeigt. Mit der Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes stelle man sicher, dass Beschäftigungsverhältnisse auch in der aktuell volatilen Situation stabilisiert werden.

Die übrigen pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sollen hingegen wie geplant am 30. Juni 2022 auslaufen, heißt es in der Mitteilung des Bundeskabinetts. Das betreffe unter anderem höhere Leistungssätze und längere Bezugsdauer. Damit werde »der Tatsache Rechnung getragen, dass die pandemiebedingten Einschränkungen inzwischen weitestgehend aufgehoben und die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt weggefallen sind«. Der Arbeitsmarkt sei weiterhin »auf Erholungskurs« und befinde sich »derzeit in guter Verfassung«. Die Regelungen waren im März um drei weitere Monate verlängert  worden.

dam/dpa

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