Flugbegleiterstreik Lufthansa streicht 1300 Flüge, 180.000 Passagiere betroffen

Die Gewerkschaft UFO hat Flugbegleiter der Lufthansa zum Streik an diesem Donnerstag und Freitag aufgerufen. Ein Gericht hat einen Eilantrag dagegen abgelehnt. Die Airline will in Berufung gehen - hat aber schon Flüge gestrichen.
Darf die Gewerkschaft UFO zum Streik aufrufen?

Darf die Gewerkschaft UFO zum Streik aufrufen?

Foto: Silas Stein / DPA

Die Flugbegleiter der Lufthansa dürfen an diesem Donnerstag und Freitag streiken. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte die einstweilige Verfügung der Fluggesellschaft gegen den angekündigten 48-Stunden-Streik der Gewerkschaft UFO ab. Lufthansa will einem Unternehmenssprecher zufolge nun beim Landesarbeitsgericht in Berufung gehen.

Die Tarifverträge sind nach Auffassung des Gerichts wirksam gekündigt, es gebe damit keinen Verstoß gegen die Friedenspflicht. Der geplante Streik sei auch nicht unverhältnismäßig.

Vor der Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt hatte die Lufthansa der Gewerkschaft noch sofortige Vorverhandlungen angeboten, die aber erst mit dem neu zu wählenden UFO-Vorstand ab dem 15. Februar 2020 finalisiert werden könnten. UFO lehnte das ab.

Die Fluggesellschaft sagt deshalb insgesamt 1300 Flüge mit rund 180.000 betroffenen Passagieren ab. Am Donnerstag sollen in der Gruppe 700 von 3000 geplanten Flügen gestrichen werden und am Freitag 600, teilte das Unternehmen mit.

Was Lufthansa-Passagiere jetzt wissen müssen, lesen Sie hier.

Am Freitagmittag will die Gewerkschaft einen Protestmarsch und eine Kundgebung vor der Konzernzentrale am Flughafen abhalten. Grund sei die Weigerung der Lufthansa, über Tarife zu verhandeln. UFO-Vizechef Daniel Flohr kündigte an, die Arbeitskampfwelle könne auf die Tochtergesellschaften des Konzerns - Eurowings und Sunexpress - ausgeweitet werden.

In einer Urabstimmung bis Ende vergangener Woche konnten UFO-Mitglieder über unbefristete Streiks bei allen Lufthansa-Betrieben entscheiden. Die Lufthansa vertrat in der Gerichtsverhandlung über den Eilantrag die Auffassung, der Streikbeschluss sei nicht rechtmäßig, weil UFO die Abstimmungsregeln während des laufenden Votums geändert habe. Statt 70 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder gelte jetzt, dass 70 Prozent der Abstimmenden als Quorum ausreichten. Das Gericht teilte jedoch das Argument von UFO, dass es eine interne Angelegenheit ist, wie ein Streikbeschluss zustande kommt.

Nach einem internen Streit ist bei UFO ein neuer Vorstand im Amt, den die Mitgliederversammlung im Amt bestätigte. Die Lufthansa ist dagegen der Ansicht, der nur noch aus zwei Personen bestehende Vorstand sei nicht vertretungsberechtigt. Unterdessen prüft das Unternehmen die Aufnahme von Tarifverhandlungen für das Kabinenpersonal mit der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di.

Anmerkung: In einer früheren Version dieses Textes hieß es, eine große Mehrheit der UFO-Mitglieder habe sich bei der Urabstimmung für Streiks ausgesprochen. Tatsächlich ist über das Quorum ein Streit mit der Lufthansa entbrannt. Wir haben die Stelle präzisiert.

beb/kko/dpa/Reuters
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