Gerichtsentscheidung Lufthansa-Piloten dürfen weiter streiken

Seit Mitternacht streiken die Lufthansa-Piloten auf Kurz- und Mittelstrecken. Zuvor war das Unternehmen mit einer Klage gescheitert. Das Arbeitsgericht in Frankfurt urteilte, der Ausstand sei nicht unverhältnismäßig.
Kaum Andrang bei der Lufthansa: Die Piloten streiken seit Dienstag

Kaum Andrang bei der Lufthansa: Die Piloten streiken seit Dienstag

Foto: Matthias Balk/ dpa

Die Lufthansa ist mit einer Klage gegen den Pilotenstreik vor Gericht vorerst gescheitert. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit am Dienstagabend zurück. Der Ausstand sei nicht unverhältnismäßig, hieß es in der Urteilsbegründung.

Am Dienstagabend urteilte zudem das Kölner Arbeitsgericht, dass der Pilotenstreik rechtens sei. Die Lufthansa kündigte Berufung an. Das Hessische Landesarbeitsamt als nächste Instanz setzte eine Verhandlung in Frankfurt für Mittwochvormittag um 10.30 an.

Damit hat der Streik um Mitternacht begonnen. Die Lufthansa strich 1000 von insgesamt 1520 vorgesehenen Verbindungen. Insgesamt seien 140.000 bis 180.000 Passagiere betroffen. Für innerdeutsche Strecken wurden die Fluggäste auf die Bahn verwiesen, zudem sollten auch Jets anderer Gesellschaften aus dem Lufthansa-Konzern eingesetzt werden.

Zu Beginn der Verhandlung hatte die Frankfurter Arbeitsrichterin eine gütliche Einigung des Tarifkonflikts vorgeschlagen. "Es ist doch eine Patt-Situation", sagte Richterin Gesine Brackert. Streiks seien ein Mittel, um Forderungen Nachdruck zu verleihen, aber Probleme würden damit nicht gelöst. Ihr Vorschlag blieb allerdings erfolglos: Beide Parteien lehnten eine gütliche Einigung ab, teilten die Anwälte von Lufthansa und Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) mit.

Neben der einstweiligen Verfügung gegen den laufenden Streik will das Unternehmen die VC auf 60 Millionen Euro Schadenersatz verklagen, wie die Lufthansa am Dienstag in Frankfurt ankündigte.


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syd/brk/mka/dpa
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