Urteil des EU-Gerichts Amazon muss keine 250 Millionen Euro Steuern nachzahlen

Amazon-Lager in Polen: Wettbewerbswidrige Steuervorteile in Luxemburg?
Foto:NurPhoto / Getty Images
Nach dem Willen der EU-Kommission soll Amazon rund 250 Millionen Euro Steuern in Luxemburg nachzahlen. Einen entsprechenden Kommissionsbeschluss hat das EU-Gericht nun jedoch gekippt – der weltgrößte Onlinehändler habe nicht von unerlaubten Steuervorteilen profitiert.
Die Kommission hatte Amazon illegale Vergünstigungen vorgeworfen und zu der hohen Nachzahlung verdonnert. Luxemburg habe dem Onlinehändler unzulässige Vorteile eingeräumt, argumentierte die Brüsseler Behörde. Das sei nach den EU-Beihilfevorschriften verboten, weil Amazon dadurch wesentlich weniger Steuern habe zahlen müssen als andere Unternehmen.
Nach Auffassung des Gerichts hat die Kommission rechtlich aber nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Steuerlast einer europäischen Tochtergesellschaft des Amazon-Konzerns zu Unrecht verringert worden wäre. Die Richter hätten daraufhin die Nachzahlungsanordnung aufgehoben, teilte ein Sprecher mit.
Die Anordnung hatte die EU-Kommission bereits 2017 beschlossen, nachdem sie im Zuge einer Prüfung zu der Auffassung gelangt war, dass Luxemburg dem Unternehmen von Mai 2006 bis Juni 2014 wettbewerbswidrige Vorteile eingeräumt habe, um es an sich zu binden. Unterm Strich soll Amazon auf drei Viertel seiner aus dem EU-Umsatz erzielten Gewinne keine Steuern gezahlt haben.
Amazon begrüßt Entscheidung
Für die EU-Kommission ist das Urteil unangenehm, weil es Befürchtungen weckt, dass als unfair und wettbewerbsverzerrend erachtete Steuerdeals in vielen Fällen juristisch nicht zu beanstanden sein könnten. Auch im Fall Apple hatten die Richter des EU-Gerichts entschieden, dass die Kommission nicht ausreichend nachgewiesen habe, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten.
Dass die EU-Kommission das Urteil akzeptieren wird, gilt folglich auch als unwahrscheinlich: Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wehrt sich die Brüsseler Behörde bereits gegen das Urteil, mit dem das EU-Gericht eine Aufforderung an Irland gekippt hatte, vom iPhone-Hersteller Apple bis zu 13 Milliarden Euro an Steuern zurückzufordern. Auch im Fall Amazon hat sie ein Einspruchsrecht.
Amazon äußerte sich indes zufrieden über das Urteil. »Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die mit unserer langjährigen Position übereinstimmt, dass wir alle geltenden Gesetze befolgt haben und dass Amazon keine Sonderbehandlung erhalten hat«, teilte das Unternehmen mit. »Wir freuen uns, dass der Gerichtshof dies klargestellt hat, und wir können uns weiterhin darauf konzentrieren, für unsere Kunden in ganz Europa zu liefern.«
Weltweit 386 Milliarden Dollar Umsatz
Die in Kritik geratene europäische Steuerpraxis hat Amazon nach eigenen Angaben aber trotzdem schon geändert. Das Unternehmen versteuert seine Gewinne seit 2015 nicht mehr zentral in Luxemburg, sondern in einzelnen europäischen Ländern. 2020 erzielte Amazon allein in Deutschland knapp 29,6 Milliarden Dollar Umsatz. Weltweit waren es rund 386 Milliarden Dollar.
Nur ein schwacher Trost für die EU-Kommission ist, dass die öffentliche Diskussion über die Fälle als einer der Gründe gilt, warum Unternehmen wie Amazon ihre Steuerpraxis mittlerweile geändert haben. Ein Erfolg von Apple & Co. vor dem Europäischen Gerichtshof könnte nämlich dazu führen, dass andere Unternehmen diesem Beispiel nicht folgen und weiter auf Steuervermeidungsdeals setzen. Mehr als 30 fragwürdige Falle hat die EU-Kommission derzeit noch unter Beobachtung.
Das luxemburgische Finanzministerium versprach unterdessen, dass Urteile das Bekenntnis des Landes zu Steuertransparenz und zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken nicht in Frage stellten. Das Land werde sich weiter aktiv und konstruktiv an Diskussionen über eine internationale Unternehmenssteuerreform beteiligen, um gleiche Ausgangsbedingungen zu gewährleisten.