EuGH-Urteil Markenschutz für Zauberwürfel muss neu geprüft werden

Rubik`s Cube
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Teilsieg für den deutschen Spielehersteller Simba Toys: Der Markenschutz für den Zauberwürfel "Rubik's Cube" muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs neu geprüft werden. Zur Begründung hieß es, die anzuwendende EU-Verordnung solle verhindern, dass einem Unternehmen durch das Markenrecht "ein Monopol für technische Lösungen oder Gebrauchseigenschaften einer Ware" eingeräumt wird.
Bei der Prüfung des Markenschutzes für den Würfel habe der Gerichtshof deshalb die technische Funktion des dreidimensionalen Puzzles und die äußerlich nicht sichtbare Drehbarkeit seiner Einzelteile berücksichtigen müssen.
Damit entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag zugunsten des Fürther Unternehmens Simba Toys. Dieses hatte argumentiert, dass das Knobelspiel eine technische Lösung beinhalte, die zwar als Patent, nicht aber als Marke schützbar sei.
Der Markenstreit um den von Ernö Rubik erfundenen Zauberwürfel dauert bereits seit zehn Jahren an. Das Europäische Markenamt hatte den Einspruch des Fürther Spielherstellers zunächst abgewiesen, ebenso das erstinstanzliche EU-Gericht. Mit dem Urteil hob der EuGH beide Entscheidungen wieder auf. Inhaber des Markenschutzes ist die britische Firma Seven Towns.