München droht Internetanbietern mit hohen Geldstrafen, um die Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen zu bekämpfen. So fordert das Sozialreferat der Stadt von Portalbetreibern wie Airbnb umfassende Auskunft zu Wohnungen, die insgesamt mehr als acht Wochen lang für Feriengäste angeboten werden. Sollten die Anbieter dem nicht nachkommen, würde eine Strafe von 300.000 Euro fällig.
"Wir haben Airbnb mehrfach gebeten, Lösungen zu entwickeln, damit illegale Zweckentfremdungen nicht unterstützt werden, und dazu auch konkrete Vorschläge gemacht", sagt Sozialreferentin Dorothee Schiwy. "Passiert ist nichts." Deshalb fordert das Sozialreferat die Daten nun per Bescheid ein. Komme Airbnb dieser Forderung nicht nach, werde das Zwangsgeld fällig.
Sonderermittlungsteam für Zweckentfremdungen
Der Behörde zufolge werden in München immer mehr Wohnungen für Feriengäste über Internetportale angeboten. Um Zweckentfremdungen zu bekämpfen, setzt das Sozialreferat ein Sonderermittlungsteam ein. Mit Erfolg: 2017 wurden knapp 300 Wohnungen dem Markt wieder zugeführt und 850.000 Euro Bußgelder verhängt.
Die Ermittlungen sind jedoch schwierig: Häufig sind auf den Portalen weder die genaue Wohnungslage noch der volle Name des Anbieters angegeben. Der Nachweis für eine Zweckentfremdung muss deshalb über aufwendige Ermittlungen vor Ort erbracht werden. 2017 wurden dazu 21.000 Wohnungen untersucht.
München ist kein Einzelfall. Städte wie Paris oder Berlin beklagten schon vor Jahren die massenweise Umwidmung von Wohnungen in Ferienunterkünfte. Die deutsche Hauptstadt hat allerdings dieses Jahr Gesetze gelockert, die die Vermietung von Privatwohnungen an Touristen regeln.
Eine Reportage über unbezahlbare Mieten in Ferienorten lesen Sie hier.
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