Nestlé-Video Aufsicht spricht Klöckner von Schleichwerbeverdacht frei

Machte Landwirtschaftsministerin Klöckner Schleichwerbung, als sie den Lebensmittelkonzern Nestlé in einem Video lobte? Nein, entschied jetzt die Medienanstalt - will aber neue Leitlinien entwickeln.
Rund 20 offizielle Beschwerden gab es zu Julia Klöckners Nestlé-Video

Rund 20 offizielle Beschwerden gab es zu Julia Klöckners Nestlé-Video

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Ein umstrittenes Video von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) mit Nestlés Deutschland-Chef Marc-Aurel Boersch ist nach Ansicht der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) keine Schleichwerbung. Das teilte die mabb am Dienstag mit.

Klöckners Ministerium hatte Anfang Juni ein kurzes Video veröffentlicht, in dem die Ministerin mit Nestlés Deutschland-Chef Marc-Aurel Boersch vor der Kamera steht. Sie würdigt darin das Unternehmen dafür, dass es den Zucker-, Salz- und Fettgehalt seiner Lebensmittel reduziert habe. Die Medienanstalt erhielt nach eigenen Angaben anschließend rund 20 Beschwerden wegen des Verdachts der Schleichwerbung.

Der mabb zufolge handelt es sich bei dem Video nicht um Wirtschaftswerbung, weil die Ministerin sich nicht bei der Ausübung eines Gewerbes oder freien Berufs geäußert habe. Auch für eine Werbeabsicht gebe es keine Anhaltspunkte. Das Ministerium habe versichert, kein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung von Nestlé   erhalten zu haben.

Die verfassungsrechtlichen Grenzen für eine zulässige Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sind nach Ansicht der Medienanstalt ebenfalls nicht überschritten worden. Das sei nur dann der Fall, wenn der informative Gehalt des Videos eindeutig hinter werblichen oder unterhaltenden Aussagen zurücktrete.

Die mabb kündigte an, die Landesmedienanstalten wollten Leitlinien für die Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit des Staates entwickeln, um künftig ähnliche Fälle nach gleichen Maßstäben beurteilen zu können.

dab/dpa
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