Nord Stream 2 Gazprom geht gegen polnische Milliardenstrafe vor

Weil die Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 ohne Genehmigung der polnischen Regierung gebaut worden sei, soll Gazprom 6,4 Milliarden Euro Buße zahlen. Der russische Konzern wehrt sich nun gerichtlich dagegen.
Das russische Pipeline-Verlegeschiff für Nord Stream 2

Das russische Pipeline-Verlegeschiff für Nord Stream 2

Foto: J.Koehler / imago images/Jens Koehler

Der russische Gaskonzern Gazprom will eine Milliardenbuße in Polen wegen des Baus der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 vor Gericht nach eigenen Angaben anfechten. Das Unternehmen lehne die Auffassung der polnischen Kartell- und Verbraucherschutzbehörde UOKiK ab, teilte Gazprom mit. Der russische Konzern soll eine Strafe von gut 29 Milliarden Zloty (6,4 Milliarden Euro) wegen unerlaubter Absprachen zahlen.

Die Klage wurde demnach beim Gericht für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz in Warschau eingereicht. Es handelt sich um eine Abteilung des Bezirksgerichts, die eigens für Anti-Monopol-Verfahren und die Regulierung des Energiesektors eingerichtet wurde.

Mehrere Firmen sollen sich abgesprochen haben ohne die Entscheidung der polnischen Behörden abzuwarten

Hintergrund ist der Bau der umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 2, bei dem mehrere Firmen Absprachen getroffenen haben sollen, ohne die Entscheidungen der polnischen Behörden abzuwarten. Zudem bekamen fünf Projektpartner von Gazprom, darunter die deutschen Firmen Uniper und Wintershall, eine Strafe von insgesamt umgerechnet 52 Millionen Euro aufgebrummt, wie UOKiK Anfang Oktober in Warschau mitgeteilt hatte.

Polen ist gegen die Pipeline, die russisches Gas direkt durch die Ostsee nach Deutschland für den europäischen Markt pumpen soll. Polen und auch andere Länder kritisieren, dass das Projekt den Einfluss der Energiegroßmacht Russland in Europa stärke und etwa die Rolle des wichtigsten Gas-Transitlandes Ukraine weiter schwäche. Gazprom hatte betont, kein Antimonopol-Gesetz gebrochen zu haben. Der Bau der Pipeline ist aktuell wegen US-Sanktionen gestoppt.

svv/dpa/Reuters
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten