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Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Buhrow spricht über mögliche Fusion von ARD und ZDF

Die jüngsten Skandale beim RBB und NDR haben die Forderungen nach Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befeuert. WDR-Intendant Buhrow legt nun selbst einige Reizthemen auf den Tisch.
WDR-Intendant Tom Buhrow: »Mein fester Eindruck ist: Deutschland scheint uns in zehn Jahren nicht mehr in dem Umfang zu wollen – und auch finanzieren zu wollen – wie heute«

WDR-Intendant Tom Buhrow: »Mein fester Eindruck ist: Deutschland scheint uns in zehn Jahren nicht mehr in dem Umfang zu wollen – und auch finanzieren zu wollen – wie heute«

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Henning Kaiser / picture alliance / dpa

Die ARD erschütterten zuletzt zahlreiche Skandale, bei denen es unter anderem um Interessenkonflikte und Korruptionsvorwürfe ging. Der Intendant des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Tom Buhrow, hat sich in dieser Krise nun für grundlegende Rundfunkreformen ausgesprochen, verbunden mit einem neuen Gesellschaftsvertrag.

»Mein fester Eindruck ist: Deutschland scheint uns in zehn Jahren nicht mehr in dem Umfang zu wollen – und auch finanzieren zu wollen – wie heute«, sagte der 64-Jährige am Abend vor dem Verein Übersee-Club in Hamburg, der regelmäßig hochrangige Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Kultur einlädt. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung«  veröffentlichte die Rede als Gastbeitrag.

»Will Deutschland im 21. Jahrhundert weiter parallel zwei bundesweite, lineare Fernsehsender? Wenn nicht: Was heißt das? Soll einer ganz verschwinden und der andere bleiben? Oder sollen sie fusionieren, und das Beste von beiden bleibt erhalten?«

Tom Buhrow

Der Intendant, der nicht in seiner Funktion als derzeitiger ARD-Vorsitzender, sondern für sich selbst sprach, regte Eckpunkte für die Reform an. »Erstens: Wir müssen aus dem bisherigen ›System Staatskanzleien hier, Sender dort‹ ausbrechen. Zweitens: Wir brauchen dafür einen runden Tisch, der einen neuen Gesellschaftsvertrag ausarbeitet. Eine Art verfassungsgebende Versammlung für unseren neuen, gemeinnützigen Rundfunk.« Drittens dürfe es an diesem runden Tisch keine Tabus und keine Denkverbote geben. Buhrow sprach auch von Verlässlichkeit und Sicherheit für mindestens eine Generation.

Buhrow offen für bundesweites Radio

Es brauche einen gedanklichen Neuanfang ohne die typischen Selbstverteidigungsreflexe, hieß es von Buhrow weiter. Dabei hinterfragte Buhrow gar das bisherige Nebeneinander von ARD und ZDF. Er führte mit Blick auf das ARD-Gemeinschaftsprogramm Das Erste und das Hauptprogramm des ZDF aus: »Die erste Frage – glaube ich –, die wir uns stellen müssen, ist: Will Deutschland im 21. Jahrhundert weiter parallel zwei bundesweite, lineare Fernsehsender? Wenn nicht: Was heißt das? Soll einer ganz verschwinden und der andere bleiben? Oder sollen sie fusionieren, und das Beste von beiden bleibt erhalten?«

Buhrow schreckte auch vor weiteren Großthemen nicht zurück: »Und was ist mit den regionalen Programmen? Sollen sie als Vollprogramme bleiben? Oder in dem einen verbleibenden bundesweiten Programm aufgehen? Wie viele von unseren Spartenkanälen wollen wir weiter im Fernsehen senden? Wie viele wollen wir im Fernsehen abschalten und in die Mediathek verlagern?«

In der Rede ging es auch um die Rolle von Orchestern, Bigbands und Chören. Zudem warb Buhrow dafür, offen über bundesweites Radio zu diskutieren, was es bislang innerhalb der ARD nicht gibt.

Der Intendant des größten ARD-Senders griff zudem erneut seine bereits vor Jahren geäußerte Idee von einer einzigen großen Mediathek im öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Jahre 2030 auf. Bislang arbeiten ARD und ZDF zwar bereits vernetzter miteinander, haben aber weiterhin eigenständige Mediatheken.

Der WDR-Chef und frühere »Tagesthemen«-Moderator sprach auch das Thema Senderfusionen in der ARD an und verwies mit Blick auf die Historie auf RBB oder SWR, die aus jeweils zwei Anstalten hervorgingen. Dahinter stehe die wichtige Frage, wie viele unabhängige Rundfunkanstalten zur föderalen Struktur und Vielfalt in Deutschland gehören sollen.

Pensionsansprüche belasten die Senderfinanzen

»Das wird nicht Sender für Sender und Bundesland für Bundesland zu lösen sein – sondern nur in einem größeren Zusammenhang«, sagte Buhrow. Er erinnerte dabei an den Vorstoß, den Saarländischen Rundfunk enger an den SWR zu binden, wogegen es sogleich Widerstand der Landesregierung in Saarbrücken gegeben habe. Auch in Bremen halte man weiter an der eigenen Anstalt fest.

Die Bundesländer sind in Deutschland für Medienpolitik zuständig und beschreiben in Staatsverträgen den Auftrag und die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es geht dabei nicht um konkrete Inhalte des Programms. Es gilt bei den journalistischen Inhalten das Gebot der Staatsferne, Sendern wird per Grundgesetz Rundfunkfreiheit zugesichert. Die Länder bestimmen stattdessen zum Beispiel, wie viele Programme die Sender anbieten sollen oder wie die Struktur der Kontrollgremien in den Medienhäusern aussehen soll.

In den vergangenen Jahren waren die Häuser bereits zum Sparen angehalten, Arbeitsplätze wurden abgebaut. Finanziell herausfordernd sind für die Häuser die Pensionsansprüche. Aus der Politik gab es zudem an den Sendern immer wieder Kritik, dass sie selbst nicht entschieden genug Reformen anstoßen. Die Sender verweisen hingegen auf die Rolle der Politik, die durch die Staatsverträge den Umfang der Sender festlege.

Die Debatte über die Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen erhielt zuletzt zusätzlichen Sprengstoff durch die Skandale rund um die Führung beim Sender RBB. Dort ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen Vorwürfen der Vetternwirtschaft. Auch der Norddeutsche Rundfunk (NDR) geriet wegen Interessenkonflikten in die Kritik, in Hamburg zog sich Landesfunkhausdirektorin Sabine Rossbach wegen der Vorwürfe zurück. Im Landesfunkhaus in Kiel wiederum wurde über angebliche politische Filter und Einflussnahme gestritten.

Die Bundesländer wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der durch Rundfunkbeiträge finanziert wird, bereits reformieren und den Auftrag und die Struktur anpassen. Danach soll auch die Finanzierung des Rundfunks auf den Prüfstand. Derzeit zahlen Haushalte monatlich 18,36 Euro.

apr/dpa