Verbraucherabstimmung Das ist die Mogelpackung des Jahres

Pampers, Leerdammer oder Lion - welches wurde von Kunden zum Mogelprodukt des Jahres gekürt? Die Antwort bei einer Abstimmung der Verbraucherzentrale Hamburg fiel eindeutig aus: Es sind die Windeln.
Platz eins im Negativranking: Pampers

Platz eins im Negativranking: Pampers

Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Hamburg - 47 Stück, 44, 40, 37, 34 und nun 31 Stück: Fünfmal in acht Jahren hat der Pampers-Hersteller Procter & Gamble die Anzahl der Windeln pro Packung reduziert. Grund genug für Verbraucher, das Baby-Produkt trotz stets korrekter Mengenangaben zur Mogelpackung des Jahres 2014 zu machen. 29,3 Prozent der Stimmen entfielen bei einer Online-Abstimmung der Verbraucherzentrale Hamburg (VZ) auf Pampers.

Platz zwei

Platz zwei

Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Der zweite Platz ging mit 23,5 Prozent der Stimmen an die Käsemarke "Leerdammer" der Bel Deutschland GmbH, bei der laut der VZ ebenfalls wiederholt die Füllmenge reduziert wurde.

Platz drei

Platz drei

Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Es folgen die "Hafertaler" von Continental Bakeries als "Luftpackung" mit 18,3 Prozent auf Platz drei.

Platz vier

Platz vier

Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Knapp dahinter mit 16,5 Prozent kommt die Mehrfachpackung "Lion", ein Schokoladenriegel aus dem Hause Nestlé, bei dem laut Verbraucherzentrale besonders subtil die Füllmenge reduziert wurde - bei gleichem Preis.

Platz fünf

Platz fünf

Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Am wenigsten Stimmen erhielt mit 14,4 Prozent die "Mittelmeerküche Toscana" von Iglo, bei der ebenfalls zu viel Luft in der Packung war.

Mehr als 4000 Verbraucher hatten in der Zeit vom 15. Dezember 2014 bis 8. Januar 2015 an der Online-Abstimmung teilgenommen. Die Liste der Mogelpackungen von der VZ umfasst aktuell 94 Seiten mit geschätzt weit mehr als 500 Produkten und wird fast ausschließlich mit Beschwerden von Verbrauchern bestückt.

"Die Politik sollte einen gesetzlichen Rahmen schaffen, der solche Mogelpackungen nicht zulässt", fordert Armin Valet, Lebensmittelexperte der Verbraucherzentrale. Packungen müssten grundsätzlich voll befüllt sein, nur in Ausnahmefällen sollte maximal 30 Prozent Luftanteil möglich sein. Verbraucher sollten auf den ersten Blick erkennen können, wie viel die Packung enthält.

yes
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