Branchen-Plan
Einweg-Pfandflaschen werden künftig gekennzeichnet
Einweg oder Mehrweg? Verbraucher wissen oft nicht, ob eine Getränkeverpackung umweltfreundlich wiederverwendet wird - und wie hoch das Pfand ist. Eine neue Kennzeichnung soll das nun ändern.
Käufer von Einwegflaschen und von Dosen sollen künftig leichter erkennen können, ob eine Pfandflasche mehrfach verwendet werden kann oder nicht. Auch wie hoch das Pfand dafür ist, soll deutlich gekennzeichnet werden.
Neben dem Pfandsymbol sollen das Wort "Einweg" und der Pfandbetrag auftauchen. Das teilten Getränkeindustrie und Handel mit. Ein Bündnis von mehr als 40 Unternehmen überreichte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) eine entsprechende freiwillige Selbstverpflichtung. Bis Ende 2017 soll sie umgesetzt sein.
Umweltverbände hatten in den vergangenen Jahren mehrfach die "irreführende Kennzeichnung" von Einweg-Pfandflaschen kritisiert. Ihren Recherchen zufolge verwechseln viele Verbraucher Einweg-Pfandflaschen mit umweltfreundlichen Mehrweg-Pfandflaschen.
Die Umweltverbände sind mit der nun angekündigten Selbstverpflichtung nicht zufrieden. Sie hatten die Einführung einer verbindlichen gesetzlichen Regelung für alle Getränkehersteller gefordert.
84 Prozent der Verpackungen gekennzeichnet
Zu den Firmen, die sich der Initiative angeschlossen haben, gehören Branchengrößen wie die Coca-Cola GmbH, PepsiCo Deutschland, Gerolsteiner, Lidl, Netto, Penny, Aldi, Rewe sowie einige größere Brauereien.
Nach Angaben der Initiative werden in den kommenden 18 Monaten insgesamt 84 Prozent aller Einweg-Getränkeverpackungen mit Pfand die Zusatzangaben auf dem Etikett haben. Das kleine Wort "Einweg" hilft Verbrauchern zu erkennen, dass die Flasche oder Dose nach der Rückgabe im Müll landet und nicht mehrmals verwendet wird.
Die Pfandpflicht für Einwegpackungen gilt in Deutschland seit 2003 für Dosen und Plastikflaschen mit Erfrischungsgetränken, mit Wasser und mit Bier. Ausgenommen sind laut Bundesumweltministerium "Verpackungen von Frucht- und Gemüsesäften, Milch, Wein und Spirituosen sowie ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen aus Karton oder geringen Mengen Kunststoff". Mehrwegpackungen sind ausnahmslos pfandpflichtig.