Streit über Herstellerrabatte Roche reicht Verfassungsbeschwerde gegen Krankenkassengesetz ein

Per Gesetz verordnete Gesundheitsminister Lauterbach den Pharmaherstellern höhere Rabatte. Nun zieht der Pharmakonzern Roche deswegen vor das Bundesverfassungsgericht. Er fühlt sich ungerecht behandelt.
Medikamentenregal in einer Apotheke: Wer trägt die steigenden Kosten?

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Foto: Monika Skolimowska / dpa

Der Arzneikonzern Roche geht juristisch gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor. Wie eine Unternehmenssprecherin am Donnerstag bestätigte, hat der Konzern wegen des Gesetzes eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Die Eingabe beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sei am Mittwoch erfolgt und richte sich unter anderem gegen die Erhöhung der Herstellerrabatte. Aus Karlsruhe gab es zunächst keine Bestätigung, dass die Beschwerde eingegangen ist. Zuvor berichtete das Nachrichtenportal »The Pioneer«.

Roche sehe in dem Gesetz einen »nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundgesetzlich zu schützende Berufsausübungsfreiheit sowie den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz«. Lauterbach hatte das zum Jahreswechsel in Kraft getretene Gesetz auf den Weg gebracht, um ein Milliardenloch in den Kassen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stopfen.

Dabei wurden unter anderem die Herstellerrabatte, die Unternehmen den gesetzlichen Krankenkassen gewähren müssen, für dieses Jahr erhöht. Neben Roche hatten viele andere Branchenvertreter, darunter etwa Boehringer Ingelheim, laute Kritik an dem Gesetz geübt. Sie sehen die Innovationskraft der Branche in Gefahr und warnten vor Konsequenzen auch für Patienten.

Nach früheren Angaben des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (VFA), der 47 Arzneihersteller mit 94.000 Beschäftigten in Deutschland vertritt, kosten allein die verschärften Preisabschläge die Branche 1,5 Milliarden Euro, dazu kommen weitere Milliardenkosten etwa im Zuge von verlängerten Preismoratorien für Arzneien.

VFA-Präsident Han Steutel begrüßte den Vorstoß von Roche und sprach von »gesetzgeberischen Schnellschüssen«. Diese ruinierten »im Vorbeigehen« einen etablierten Gesetzesrahmen und gehörten in Karlsruhe überprüft, so Steutel. Das Erstattungssystem für Innovationen sei »systemwidrig durcheinandergewirbelt worden«.

mic/dpa-AFX
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